Radfahrerin auf Fahrbahn, bedrängt von Kfz.

Die aktuellen Straßenverhältnisse bedrängen und gefährden Radfahrende zu oft. © ADFC/April Agentur

Bündnis fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

 

Der ADFC hat ein Bündnis geschmiedet, um die Reform des Straßenverkehrsrechts massiv voranzubringen. Umwelt- und Verkehrsverbände sowie Fahrradbranche unterstützen den ADFC und seinen Gesetzentwurf – das „Gute Straßen für alle-Gesetz“.

 

Radfahrende brauchen Mut, denn viel zu oft enden ihre Wege einfach im Nichts oder führen direkt in den fließenden Autoverkehr. Für sie sind gut ausgebaute, durchgehende und sichere Strecken Mangelware, weil das Straßenverkehrsgesetz (StVG) nach wie vor den flüssigen Autoverkehr zum Ziel hat.

ADFC liefert Gesetzesvorschlag

Zudem sind die Klimaziele im Verkehrsbereich mit einer Antriebswende vom Verbrenner- zum Elektromotor allein nicht zu erreichen, sondern nur mit einer echte Verkehrswende mit massiver Verlagerung von Autofahrten auf nachhaltige Verkehrsmittel wie das Fahrrad oder den Öffentlichen Nahverkehr. Der ADFC fordert daher, das Straßenverkehrsgesetz umgehend zu modernisieren, um die Verkehrswende möglich zu machen.

Der ADFC hat mit dem "Gute Straßen für alle-Gesetz" bereits einen entsprechenden Vorschlag geliefert. Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters traf sich im März zusammen mit Vorstandskollegen und Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing.

Dabei thematisierten sie die StVG-Reform und überreichtem dem Minister den aktualisierten ADFC-Gesetzentwurf. Mit der StVO-Novelle 2020 konnte der ADFC einige Verbesserungen für Radfahrende erreichen und hat seinen Gesetzentwurf entsprechend angepasst.

 

ADFC im BMVD am 17. März 2022
Bundesverkehrsminister Wissing mit dem Gute-Straßen-für-alle-Gesetz. © ADFC/Deckbar

Es war einmal ...

… ein Straßenverkehrsgesetz, das seit über 100 Jahren in § 1 mit „Kraftfahrzeuge …“ beginnt. Nun ist es Zeit, das zu ändern. Tatsächlich wurde 1952 das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ von 1909 in das „Straßenverkehrsgesetz“ umbenannt und mit seinem alten Inhalt im Bundesgesetzblatt neu verkündet. Obwohl es dem Namen nach Geltung für den gesamten Straßenverkehr beansprucht, entspricht sein Aufbau weiter dem „Kraftfahrzeuggesetz“ der Kaiserzeit. § 1 StVG regelt die Zulassung von Kraftfahrzeugen, § 2 die Fahrerlaubnis, §§ 7 bis 20 die Haftpflicht für den Betrieb von Kfz und die §§ 21 ff die Strafvorschriften. Es sind weitere Kapitel hinzugekommen, die ebenfalls nur den Kfz-Verkehr betreffen. Höchste Zeit, dass das "Straßenverkehrsgesetz" zum "Gute-Straßen-für-alle-Gesetz" wird.

 

Zahlreiche Unterstützer*innen

Um den politischen Druck jetzt kräftig zu erhöhen, hat der ADFC ein Bündnis geschmiedet. Ihm haben sich Verkehrs-, Verbraucher- und Umweltverbände angeschlossen wie BUND, Bundesverband Carsharing, Bundesverband Zukunft Fahrrad, Changing Cities, Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe, Fuss e. V., Greenpeace, Klima Allianz, Verkehrsclub Deutschland, Verband Service und Fahrrad, Verbraucherzentrale Bundesverband und Zweirad- Industrie-Verband sowie Akteure der Fahrradindustrie. Das Bündnis stellte Anfang Juni seine Forderungen vor (hier geht es zur Pressemitteilung)

Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Wir wollen mit dem Bündnis erreichen, dass das reformierte StVG bis Ende des Jahres verabschiedet wird und im ersten Quartal 2023 in Kraft tritt. 2023 kann dann die Straßenverkehrs-Ordnung reformiert werden. Der Zeitplan ist ambitioniert, aber die Reform ist überfällig und dringend notwendig.“

Nur herumgedoktert

Es sei seit Jahrzehnten nur an den Gesetzen herumgedoktert, hier eine Ausnahme und da eine Ergänzung gemacht worden, aber das zentrale Problem wurde nicht gelöst: Das Straßenverkehrsgesetz stellt den Autoverkehr in den Mittelpunkt. "Sein Ziel ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs – der Mensch und seine Bedürfnisse sind eine Randnotiz", so Peters.

Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin, ergänzt: „Natürlich müssen wir aus dem Verbrennermotor aussteigen – aber die Antriebswende reicht für den nachhaltigen Verkehr nicht aus. Die Menschen brauchen im 21. Jahrhundert vor allem gute Alternativen zum Auto. Das StVG ist im Kern noch das Kraftfahrzeug-Gesetz aus der Kaiserzeit. Es ist völlig antiquiert und behindert die Kommunen bei der Verkehrswende vor Ort."

 

Koalitionsvertrag sieht Reform vor.

Die Notwendigkeit einer Reform hat die Politik erkannt: Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien ist die Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes vorgesehen. Bundesverkehrsminister Wissing hat Städten und Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum versprochen und will den Schutz des Klimas, der Umwelt und der Gesundheit berücksichtigen.

Reform in zwei Schritten.

Als erstes muss das StVG vom Deutschen Bundestag neu ausgerichtet werden, dann kann die StVO unter Mitwirkung der Bundesländer neugefasst werden. „Der ADFC fordert, dass die Vision Zero – keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr – als Leitidee in § 1 StVG verankert wird. Auch die Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie die nachhaltige städtebauliche Entwicklung müssen gleichberechtigt in § 6 StVG aufgenommen werden. Auf dieser Ermächtigung beruht die StVO, deren § 45 neugefasst werden muss. Er bestimmt, nach welchen Kriterien Straßenverkehrsbehörden vor Ort den Straßenverkehr regeln können“, sagt Roland Huhn, ADFC-Referent Recht.

Schnelle Umsetzung nötig

Nur so können Kommunen Lücken im Radwegenetz schließen, mehr gute Radwege anlegen, Veränderungen vornehmen, die für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen die Verhältnisse im Straßenverkehr verbessern und aktive Mobilität und öffentliche Verkehrsmittel gegenüber der Leichtigkeit des Autoverkehrs priorisieren. Nur so können sie ihren Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern. Denn wer sich auf dem Rad nicht sicher fühlt, wird sein Mobilitätsverhalten nicht ändern. Dabei spart jeder Weg, der nicht mit dem Auto zurückgelegt wird, fossile Energie und trägt zum Klimaschutz bei. Darum ist es jetzt so wichtig, dass die Reform in diesem Jahr angegangen und umgesetzt wird.

Zum Dossier: ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

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  • Was mache ich bei Falschparkern auf dem Radweg?

    Für den ruhenden Verkehr ist der Verkehrsdienst des Ordnungsamts zuständig.

     

    Die Polizei ist bei Verkehrsbehinderungen, also z.B. einen Radwegparker, ebenso zuständig.

    • 0221 / 229-0, im Zweifel auch die 110

    Beide Behörden benötigen Informationen über die Zeit, den Ort, das Fahrzeug und das Vergehen sowie die Kontaktdaten des Anzeigenden.

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  • Wo melde ich Radwegschäden und andere Infrastrukturmängel?

    Die Stadt nimmt Probleme unter verschiedenen Adressen entgegen.

    • Fahrradbeauftragter für Radwege, Beschilderung, Fahrradparken
      fahrradbeauftragter [at] stadt-koeln.de
    • Baustellenmanagement für Probleme mit Straßenbaustellen
      baustellenmanager [at] stadt-koeln.de
      Telefon 0221 / 221-27871
    • Ampel-Hotline für fehlerhafte Ampeln
      Telefon 0221 / 221-0
    • Grünflächenamt für Grünschnitt an Radwegen und Probleme in Grünanlagen
      gruenflaechenamt [at] stadt-koeln.de
      0221 / 221-26037 oder -26036

    Viele Themen können auch online über sags-uns.stadt-koeln.de gemeldet werden.

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  • An wen wende ich mich wegen nicht geräumten Radwegen?

    In Köln sind in der Regel die Reinigungsteams der AWB Köln für Laub, Müll, Scherben, Schnee auf dem Radweg zuständig.

    • Telefon 0221 / 9 22 22 24
    • Innenstadt, Lindenthal, Rodenkirchen
      alteburger [at] awbkoeln.de
    • Deutz, Kalk, Mülheim, Porz
      giessener [at] awbkoeln.de
    • Chorweiler, Ehrenfeld, Nippes
      SRMaarweg [at] awbkoeln.de

    Radwege an Landes- und Bundesstraßen übernimmt dagegen häufig auch der Landesbetrieb Straßen.NRW:

    • Telefon 0221 / 8397-0
    • kontakt [at] strassen.nrw.de

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  • An wen kann ich mich bei der Polizei wenden?

    • Anzeigen sollte man online auf der Website der Polizei aufgeben oder in eine Wache gehen.
    • Allgemeine Fragen zum Radverkehr und zu Verkehrsregeln bearbeitet sicher-radfahren.koeln [at] polizei.nrw.de.
    • Beschwerden und sonstige Fragen nimmt die Polizei unter poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de entgegen.

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  • Bekomme ich bei Euch Warnwesten zum Thema 1,5 Meter Abstand?

    Wir bieten keine Warnwesten an und planen dies aus verschiedenen Gründen auch nicht. Es gibt allerdings Warnwesten mit einem 1,5-Meter-Abstand-Motiv beim ADFC Berlin und ADFC Bonn. Außerdem verteilen die Stadt Köln und die Polizei Köln kostenlos Warnwesten auf Veranstaltungen. Noch besser wäre es allerdings, wenn sich die beiden Behörden stärker für mehr Verkehrssicherheit einsetzen würden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein altes Rad spenden will?

    Die Faradgang in der Südstadt und die Radstation am Hauptbahnhof reparieren Fahrräder für Flüchtlinge und andere Bedürftige.

  • Wo kann ich das Radfahren lernen?

    Radfahrschulen bringen jungen oder erwachsenen Menschen das Radfahren bei oder führen Trainings zur besseren Beherrschung des Fahrrads in der Großstadt durch.

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