Das Gute-Straßen-für-alle-Gesetz

 

Der ADFC legt einen eigenen Gesetzentwurf vor: Er enthält Vorschläge für eine fahrradfreundliche Überarbeitung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des höherrangigen Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Ziel ist eine gerechtere Gesetzgebung.

 

Aktuell ist die Gesetzgebung autozentriert und verhindert Wachstum beim Rad- und Fußverkehr und anderen Formen der neuen Mobilität, so der ADFC. Er will, dass der Vorrang des motorisierten Individualverkehrs in der Gesetzgebung ein Ende hat. Sein zentrales Anliegen ist es, Kommunen die Einrichtung durchgängiger, komfortabler Radverkehrsnetze und ein fahrradfreundliches Verkehrsklima zu ermöglichen.

Der ADFC setzt sich in seinem Gesetzentwurf für gesetzliche Regelungen ein, die die Mobilitätsinteressen und die Verkehrssicherheit aller, insbesondere aber die von ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmern berücksichtigen.

Der ADFC schlägt verschiedene Maßnahmen vor und drängt dabei vor allem auf eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, denn sonst bleibt eine fahrradfreundliche StVO-Novelle nur Stückwerk.

Neue Ziele für das StVG

Ein modernes Straßenverkehrsgesetz darf nicht allein der Gefahrenabwehr dienen, sondern muss der aktuellen gesellschaftlichen Forderung nach lebenswerten Städten, sauberer Luft und attraktiven Alternativen zum Auto Rechnung tragen. Das StVG dient schon heute grundlegenden Verkehrssicherheitszielen, aber das reicht für ein modernes Mobilitätssystem bei Weitem nicht aus.

Deshalb gehören für den ADFC im Straßenverkehrsgesetz weitere gleichwertige Ziele zwingend dazu:

  • Vision Zero, keine Verkehrstoten, als oberste Zielsetzung: Das Verkehrssystem muss menschliche Fehler ausgleichen und ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen aktiv schützen.
  • Gleichstellung aller Verkehrsarten: Bisher hatte der Autoverkehr oberste Priorität, künftig sollen Bus, Bahn und Rad- und Fußverkehr besonders berücksichtigt werden.
  • Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzziele: Bisher waren nur die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs und die Gefahrenabwehr Gesetzesziele.
  • Nachhaltige Stadt- und Verkehrsentwicklung als Ziel: Damit sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, Maßnahmen zur Vermeidung von Autoverkehr zu ergreifen und Anreize für umwelt- und klimafreundliche Verkehrsmittel zu setzen.
  • Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung: Wird das freie Parken eingeschränkt, lässt sich Platz für Fuß- und Radverkehr gewinnen.

Weniger Tempo, mehr Abstand

Bei der StVO-Änderung will der ADFC u. a.

  • Tempo 30 innerhalb von Orten und Tempo 70 auf Landstraßen als Regelgeschwindigkeit erreichen. Höhere Geschwindigkeiten soll es nur ausnahmsweise und dort geben, wo sichere Radverkehrsanlagen vorhanden sind.
  • dass ein Überholabstand von 150 cm mit Nutzung der Gegenfahrbahn festgeschrieben wird, wenn Kraftfahrzeuge Radfahrende überholen.
  • dass ein Park- und Halteverbot auf Schutzstreifen festgelegt wird, denn bisher darf man auf den Streifen mit der gestrichelten Linie legal halten, obwohl Radfahrende dadurch gefährdet werden.
  • Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) für abbiegende Lkw festschreiben. 
  • dass Radverkehrsanlagen – besonders geschützte Radfahrstreifen – künftig überall eingerichtet werden können, ohne dass eine „besondere Gefahrenlage“ vorliegt.
  • dass Kommunen Fahrradstraßen leichter einrichten können. Dafür soll es künftig ausreichend sein, dass die Fahrradstraße eine Lücke im Radverkehrsnetz schließt, auch ohne dass der Radverkehr vorherrschende Verkehrsart sein muss.
  • Weiter gibt es im ADFC-Entwurf viele Klarstellungen von bestehenden und neuen Infrastrukturlösungen.

Experimentierklausel

Sowohl für die StVG als auch für die StVO besteht der ADFC auf einer Innovationsklausel, um neue Ansätze, innovative Ideen und Lösungen schnell ausprobieren zu können und ohne diese stets am bestehenden und oft überalterten Regelwerk zu überprüfen - das bremst die Verkehrswende und Innovationen unnötig aus.

Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie in der blauen Medienbox!

Minister-Entwurf zur fahrradfreundlichen StVO

Am 7. Juni hat Bundesverkehrsminister Scheuer seinen Entwurf für eine fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung veröffentlicht. Der ADFC sieht den Entwurf verhalten positiv, aber auch Nachbesserungsbedarf.

Mehr zur Bewertung des ADFC zu den StVO-Vorschlägen von Bundesverkehrsminister Scheuer in der blauen Medienbox!

 

https://koeln.adfc.de/artikel/das-gute-strassen-fuer-alle-gesetz-stvo-stvg

Häufige Fragen an den ADFC

  • Wie erreiche ich den ADFC Köln?

    ADFC Kreisverband Köln e.V.
    Mauritiussteinweg 11
    50676 Köln

    Telefon: 0221-323919 (AB außerhalb der Öffnungszeiten)
    E-Mail: info [at] adfc.koeln

    Sende uns eine E-Mail

    Anfahrt und Öffnungszeiten

    Vorstand und Ansprechpartner

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus. In Köln setzen wir uns gegenüber der Politik sowie gegenüber der Stadtverwaltung und weiteren Behörden für die Belange unserer 4.600 Mitglieder und der 1 Million Radfahrenden in unserer Region ein.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Wo kann ich Mängel an die Stadt Köln melden?

    Über "Sag’s uns" kannst Du die Stadtverwaltung über Probleme im Kölner Stadtbild informieren. Dazu musst Du einfach die Adresse eintragen, eine passende Kategorie aussuchen und Dein Anliegen absenden. Wenn Du zusätzlich zu Deinem Beitrag ein Foto hochlädts, hilft das der Stadt bei einer zügigen Bearbeitung. Gibt es keine passende Kategorie, kannst Du auch einfach eine Mail an die Stadtverwaltung senden. Fahrradspezifische Themen, wie fehlende Abstellmöglichkeiten, Probleme mit Radwegen oder falschen Schildern kannst Du auch an den Fahrradbeauftragten den Stadt Köln senden.

    weiterlesen

  • Was mache ich bei Falschparkern auf dem Radweg?

    Für den ruhenden Verkehr ist der Verkehrsdienst des Ordnungsamts zuständig.

     

    Die Polizei ist bei Verkehrsbehinderungen, also z.B. einen Radwegparker, ebenso zuständig.

    • 0221 / 229-0, im Zweifel auch die 110

    Beide Behörden benötigen Informationen über die Zeit, den Ort, das Fahrzeug und das Vergehen sowie die Kontaktdaten des Anzeigenden.

    weiterlesen

  • Wo melde ich Radwegschäden und andere Infrastrukturmängel?

    Die Stadt nimmt Probleme unter verschiedenen Adressen entgegen.

    • Fahrradbeauftragter für Radwege, Beschilderung, Fahrradparken
      fahrradbeauftragter [at] stadt-koeln.de
    • Baustellenmanagement für Probleme mit Straßenbaustellen
      baustellenmanager [at] stadt-koeln.de
      Telefon 0221 / 221-27871
    • Ampel-Hotline für fehlerhafte Ampeln
      Telefon 0221 / 221-0
    • Grünflächenamt für Grünschnitt an Radwegen und Probleme in Grünanlagen
      gruenflaechenamt [at] stadt-koeln.de
      0221 / 221-26037 oder -26036

    Viele Themen können auch online über sags-uns.stadt-koeln.de gemeldet werden.

    weiterlesen

  • An wen wende ich mich wegen nicht geräumten Radwegen?

    In Köln sind in der Regel die Reinigungsteams der AWB Köln für Laub, Müll, Scherben, Schnee auf dem Radweg zuständig.

    • Telefon 0221 / 9 22 22 24
    • Innenstadt, Lindenthal, Rodenkirchen
      alteburger [at] awbkoeln.de
    • Deutz, Kalk, Mülheim, Porz
      giessener [at] awbkoeln.de
    • Chorweiler, Ehrenfeld, Nippes
      SRMaarweg [at] awbkoeln.de

    Radwege an Landes- und Bundesstraßen übernimmt dagegen häufig auch der Landesbetrieb Straßen.NRW:

    • Telefon 0221 / 8397-0
    • kontakt [at] strassen.nrw.de

    weiterlesen

  • An wen kann ich mich bei der Polizei wenden?

    • Anzeigen sollte man online auf der Website der Polizei aufgeben oder in eine Wache gehen.
    • Allgemeine Fragen zum Radverkehr und zu Verkehrsregeln bearbeitet sicher-radfahren.koeln [at] polizei.nrw.de.
    • Beschwerden und sonstige Fragen nimmt die Polizei unter poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de entgegen.

    weiterlesen

  • Bekomme ich bei Euch Warnwesten zum Thema 1,5 Meter Abstand?

    Wir bieten keine Warnwesten an und planen dies aus verschiedenen Gründen auch nicht. Es gibt allerdings Warnwesten mit einem 1,5-Meter-Abstand-Motiv beim ADFC Berlin und ADFC Bonn. Außerdem verteilen die Stadt Köln und die Polizei Köln kostenlos Warnwesten auf Veranstaltungen. Noch besser wäre es allerdings, wenn sich die beiden Behörden stärker für mehr Verkehrssicherheit einsetzen würden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein altes Rad spenden will?

    Die Faradgang in der Südstadt und die Radstation am Hauptbahnhof reparieren Fahrräder für Flüchtlinge und andere Bedürftige.

  • Wo kann ich das Radfahren lernen?

    Radfahrschulen bringen jungen oder erwachsenen Menschen das Radfahren bei oder führen Trainings zur besseren Beherrschung des Fahrrads in der Großstadt durch.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt