ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

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Nachgefragt bei: Ann-Kathrin Schneider zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes

 

Der ADFC hat ein Bündnis ins Leben gerufen, um den Druck auf die Politik zu erhöhen, das autofixierte Straßenverkehrsgesetz zu reformieren. Die ADFC-Bundesgeschäftsführerin äußert sich zu den Hintergründen.

 

Der ADFC macht mit dem Bündnis bei der Reform des StVG mächtig Druck und gibt einen straffen Zeitplan vor. Warum gerade jetzt?

Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes treibt der ADFC schon seit 2019 voran und hat es geschafft, dass sie im Koalitionsvertrag verankert ist. Durch den Krieg in der Ukraine verändert sich vieles: Menschen überdenken ihr Mobilitätsverhalten, wollen Sprit und Gas sparen, befürworten Tempolimits und autofreie Sonntage. Einen Großteil aller Autofahrten auf kurzen Distanzen könnten wir auf das Fahrrad verlagern. Es gibt mehr als 130 Städte, die flächendeckend Tempo 30 einführen wollen. Kommunen und Länder rufen die Förderprogramme des Bundes ab, um den Radverkehr attraktiver zu gestalten. Doch aller Veränderungswillen wird durch das Straßenverkehrsgesetz ausgebremst.

Was muss am Straßenverkehrsgesetz geändert werden?

Zügig mit dem Auto voranzukommen, ist im aktuellen Straßenverkehrsgesetz wichtiger als der Schutz von Menschen und ihrer Gesundheit oder der Klimaschutz. Das StVG dient alleine der „Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs“. Vorbeugende Maßnahmen, etwa damit Unfälle gar nicht erst passieren, oder um Menschen vor Lärm und Abgasen zu schützen, sind nur sehr eingeschränkt erlaubt. Das verdeutlicht ein Beispiel: Der Bau eines geschützten Radfahrstreifens in Düsseldorf ist vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen gescheitert. Das Anliegen, Radfahrende vor parkenden Lkw am Fahrbahnrand zu schützen und die Situation für Rad fahrende Kinder zu verbessern, reichte nicht aus. Dem Gericht fehlte dafür eine Rechtsgrundlage und es vermisste für die rechtmäßige Anordnung eines Radfahrstreifens Verkehrszählungen und Unfallstatistiken.

Es muss erst Unfälle geben, bevor etwas unternommen werden kann?

Es ist rechtlich nicht zulässig, einen Radfahrstreifen alleine deshalb einzurichten, weil er eine Lücke im Radverkehrsnetz schließt oder weil er den Radverkehr fördert. Die Krux: Auf schlechten Radwegen sind meist nur wenige Radfahrende unterwegs, die Verkehrszählungen belegen daher kaum einen Bedarf, und es ändert sich nichts. Auch der Verweis auf Unfallstatistiken zeigt: Bevor ein durchgehender Radweg genehmigt wird, müssen erst Radfahrende bei Unfällen verletzt werden. Regelungen, die moderne Mobilität und Klimaschutz fördern sollen – etwa durch sichere, durchgehende Radwege oder Fahrradstraßen – sind auf Grundlage des geltenden Straßenverkehrsgesetzes nur schwer möglich.

Wenn das Straßenverkehrsgesetz keine Förderung des Radverkehrs erlaubt, warum kann es die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Autoverkehrs zum Ziel haben?

Das lässt sich nur durch seine Geschichte als Kraftfahrzeuggesetz begründen. Das StVG hat zwar den Anspruch, verkehrspolitisch neutral zu sein, faktisch privilegiert es den Autoverkehr und verhindert so die Verkehrswende. Deshalb ist es höchste Zeit für ein echtes Straßenverkehrsgesetz. Es geht uns nicht darum, das Auto abzuschaffen, aber wir wollen die Privilegien des Autos in der Gesetzgebung abschaffen. Unser Ziel ist ein Straßenverkehrsgesetz, das klima- und umweltfreundliche Verkehrsmittel priorisiert. Künftig muss es Kommunen viel leichter möglich sein, Fahrradstraßen einzurichten. Der vorhandene Platz muss gerecht und im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes verteilt werden können.
Vor allem aber wollen wir ein Gesetz, das immer und überall den Schutz der ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer in den Fokus stellt. Deshalb will der ADFC die Vision Zero im StVG verankern: Unser Leben und unsere körperliche Unversehrtheit sind das Kostbarste, was wir haben. Wer zu Fuß geht oder das Fahrrad nutzt, muss sich sicher fühlen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Verkehrswende gelingen kann.

Zum Dossier: ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

 

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  • Wo kann ich Mängel an die Stadt Köln melden?

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  • Was mache ich bei Falschparkern auf dem Radweg?

    Für den ruhenden Verkehr ist der Verkehrsdienst des Ordnungsamts zuständig.

     

    Die Polizei ist bei Verkehrsbehinderungen, also z.B. einen Radwegparker, ebenso zuständig.

    • 0221 / 229-0, im Zweifel auch die 110

    Beide Behörden benötigen Informationen über die Zeit, den Ort, das Fahrzeug und das Vergehen sowie die Kontaktdaten des Anzeigenden.

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  • Wo melde ich Radwegschäden und andere Infrastrukturmängel?

    Die Stadt nimmt Probleme unter verschiedenen Adressen entgegen.

    • Fahrradbeauftragter für Radwege, Beschilderung, Fahrradparken
      fahrradbeauftragter [at] stadt-koeln.de
    • Baustellenmanagement für Probleme mit Straßenbaustellen
      baustellenmanager [at] stadt-koeln.de
      Telefon 0221 / 221-27871
    • Ampel-Hotline für fehlerhafte Ampeln
      Telefon 0221 / 221-0
    • Grünflächenamt für Grünschnitt an Radwegen und Probleme in Grünanlagen
      gruenflaechenamt [at] stadt-koeln.de
      0221 / 221-26037 oder -26036

    Viele Themen können auch online über sags-uns.stadt-koeln.de gemeldet werden.

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  • An wen wende ich mich wegen nicht geräumten Radwegen?

    In Köln sind in der Regel die Reinigungsteams der AWB Köln für Laub, Müll, Scherben, Schnee auf dem Radweg zuständig.

    • Telefon 0221 / 9 22 22 24
    • Innenstadt, Lindenthal, Rodenkirchen
      alteburger [at] awbkoeln.de
    • Deutz, Kalk, Mülheim, Porz
      giessener [at] awbkoeln.de
    • Chorweiler, Ehrenfeld, Nippes
      SRMaarweg [at] awbkoeln.de

    Radwege an Landes- und Bundesstraßen übernimmt dagegen häufig auch der Landesbetrieb Straßen.NRW:

    • Telefon 0221 / 8397-0
    • kontakt [at] strassen.nrw.de

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  • An wen kann ich mich bei der Polizei wenden?

    • Anzeigen sollte man online auf der Website der Polizei aufgeben oder in eine Wache gehen.
    • Allgemeine Fragen zum Radverkehr und zu Verkehrsregeln bearbeitet sicher-radfahren.koeln [at] polizei.nrw.de.
    • Beschwerden und sonstige Fragen nimmt die Polizei unter poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de entgegen.

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  • Bekomme ich bei Euch Warnwesten zum Thema 1,5 Meter Abstand?

    Wir bieten keine Warnwesten an und planen dies aus verschiedenen Gründen auch nicht. Es gibt allerdings Warnwesten mit einem 1,5-Meter-Abstand-Motiv beim ADFC Berlin und ADFC Bonn. Außerdem verteilen die Stadt Köln und die Polizei Köln kostenlos Warnwesten auf Veranstaltungen. Noch besser wäre es allerdings, wenn sich die beiden Behörden stärker für mehr Verkehrssicherheit einsetzen würden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein altes Rad spenden will?

    Die Faradgang in der Südstadt und die Radstation am Hauptbahnhof reparieren Fahrräder für Flüchtlinge und andere Bedürftige.

  • Wo kann ich das Radfahren lernen?

    Radfahrschulen bringen jungen oder erwachsenen Menschen das Radfahren bei oder führen Trainings zur besseren Beherrschung des Fahrrads in der Großstadt durch.

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