Radwege Venloer Straße

Radwege Venloer Straße © Stadt Köln

Stellungnahme des ADFC Köln zum Verkehrsversuch Venloer Straße

 

Beim Verkehrsversuch richtet die Stadt Köln auf der Venloer Straße in zwei Schritten eine Tempo 20 Zone und eine Einbahnstraße ein. Damit möchte sie die Aufenthaltsqualität im Stadtviertel aufwerten.

 

Der ADFC begrüßt die Einrichtung des Verkehrsversuches auf der Venloer Straße. Schon im 2018 gestarteten Facharbeitskreis zum Radverkehrskonzept Ehrenfeld wurde als abschließendes Diskussionsergebnis festgehalten: “Der Verkehrsberuhigte Geschäftsbereich / Tempo 20-Zone soll mit einer Einbahnstraßenführung kombiniert werden, vorzugsweise mit dem Planfall „abweisende Einbahnstraßen vom Gürtel ausgehend“ (Protokoll 3. Facharbeitskreis vom 30.01.2020).                                                                                    

Der Verkehrsversuch ist ein wichtiger und dringend notwendiger Schritt hin zur Verkehrswende, zu mehr Sicherheit für alle und zu mehr Aufenthaltsqualität im Stadtviertel. Wir wollen, dass der Versuch erfolgreich sein wird. Diese Rahmenbedingungen müssen aus unserer Sicht geschaffen werden:

  • Der Durchgangsverkehr – insbesondere MIV und Schwerlastverkehr – muss unmissverständlich auf Alternativrouten hingewiesen und geleitet werden. Die angrenzenden Straßen müssen auch durch modale Filter (Sperren) vor Ausweichverkehr geschützt werden.
  • Die Veränderungen im Modal Split werden erfasst und untersucht, u.a. durch eine weitere Radverkehrszählstelle auf der Venloer Straße auf Höhe des Ehrenfeldgürtels. Auch die Auslastung von Fahrrad-Abstellanlagen und Park-and-ride Parkplätzen wird systematisch erfasst.
  • Verstöße gegen die Neuordnung werden nach einer kurzen Übergangszeit von 14 Tagen konsequent geahndet. Entsprechende Kontrollen und Ressourcen des Verkehrsdienstes sind einzuplanen.
  • Die Öffentlichkeit, insbesondere die Anwohnenden, wird z.B. durch Türanhänger und Veranstaltungen informiert und beteiligt.
  • Die Fachöffentlichkeit wird durch bewährte Instrumente wie Runder Tisch Radverkehr und Facharbeitskreise eingebunden.
  • Die Kriterien für die abschließende Bewertung des Verkehrsversuchs sind abgestimmt und kommuniziert, bevor er beginnt.

Sollte sich der Start des Verkehrsversuchs verzögern, müssen Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um die Venloer Straße spätestens im Frühjahr sicherer zu machen. Das KFZ-Parken muss weitgehend unterbunden werden, und das widerrechtliche enge Überholen von Radfahrenden muss durch die Polizei regelmäßig kontrolliert und geahndet werden.

 

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  • Wo kann ich Mängel an die Stadt Köln melden?

    Über "Sag’s uns" kannst Du die Stadtverwaltung über Probleme im Kölner Stadtbild informieren. Dazu musst Du einfach die Adresse eintragen, eine passende Kategorie aussuchen und Dein Anliegen absenden. Wenn Du zusätzlich zu Deinem Beitrag ein Foto hochlädts, hilft das der Stadt bei einer zügigen Bearbeitung. Gibt es keine passende Kategorie, kannst Du auch einfach eine Mail an die Stadtverwaltung senden. Fahrradspezifische Themen, wie fehlende Abstellmöglichkeiten, Probleme mit Radwegen oder falschen Schildern kannst Du auch an den Fahrradbeauftragten den Stadt Köln senden.

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  • Was mache ich bei Falschparkern auf dem Radweg?

    Für den ruhenden Verkehr ist der Verkehrsdienst des Ordnungsamts zuständig.

     

    Die Polizei ist bei Verkehrsbehinderungen, also z.B. einen Radwegparker, ebenso zuständig.

    • 0221 / 229-0, im Zweifel auch die 110

    Beide Behörden benötigen Informationen über die Zeit, den Ort, das Fahrzeug und das Vergehen sowie die Kontaktdaten des Anzeigenden.

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  • Wo melde ich Radwegschäden und andere Infrastrukturmängel?

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    • Fahrradbeauftragter für Radwege, Beschilderung, Fahrradparken
      fahrradbeauftragter [at] stadt-koeln.de
    • Baustellenmanagement für Probleme mit Straßenbaustellen
      baustellenmanager [at] stadt-koeln.de
      Telefon 0221 / 221-27871
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      gruenflaechenamt [at] stadt-koeln.de
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  • An wen kann ich mich bei der Polizei wenden?

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    • Allgemeine Fragen zum Radverkehr und zu Verkehrsregeln bearbeitet sicher-radfahren.koeln [at] polizei.nrw.de.
    • Beschwerden und sonstige Fragen nimmt die Polizei unter poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de entgegen.

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