Ministerpräsident Hendrik Wüst auf dem Radschnellweg RS1 in Bochum

Hendrik Wüst ist neuer Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen © ADFC NRW / Vortmann

ADFC NRW: Glückwunsch an Hendrik Wüst - aber auch deutliche Kritik

 

Nr. 28/2021, Düsseldorf, 27.10.2021

 

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) gratuliert Hendrik Wüst zur Wahl zum nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten, sieht die Wahl aber mit gemischten Gefühlen. Das persönliche Bekenntnis Wüsts, leidenschaftlicher Radfahrer zu sein, sei zwar begrüßenswert, reiche für eine Mobilitätswende aber nicht aus. Als Verkehrsminister hinterlasse er einige ungeordnete Baustellen, wie den Entwurf des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes, der vor allem durch vage Formulierungen und fehlende konkrete Vorgaben auffalle.

Radschnellwege, die längst fertig sein sollten, keine straßenbegleitenden Radwege an der Hälfte aller Landessstraßen in NRW, obwohl Kommunen und Kreise sie seit Jahren fordern. Enttäuschend sei auch die Note „ausreichend“ für NRW beim ADFC Fahrradklima-Test 2020, bei dem neben kleineren Lichtblicken überwiegend im Münsterland viele Großstädte und die nordrhein-westfälischen Metropolen Köln, Essen und Dortmund von allen Städten in Deutschland über 500.000 Einwohnern die schlechteste Fahrradinfrastruktur bieten.

Unterm Strich falle die Bilanz seiner Verkehrsministertätigkeit aus Sicht der Radfahrenden trotz Etaterhöhungen trotz guter Impulse enttäuschend aus.

Wüst habe zwar das von der erfolgreichen Volksinitiative Aufbruch Fahrrad mit mehr als 200.000 Unterschriften angestoßene „Fahrradgesetz“ auf den Weg gebracht. Gleichzeitig  sei er aber gerade dabei, eine große Chance zu verspielen. Denn die aktuelle Fassung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes bleibe deutlich hinter den eigenen Ansprüchen des neuen Ministerpräsidenten zurück, sagte der Landesvorsitzenden des ADFC NRW, Axel Fell:   

„Wir erwarten von Ministerpräsidenten Wüst einen echten Aufbruch Fahrrad und das klare Bekenntnis zu einer Verkehrswende. Doch bislang ist der Entwurf alles andere als mutig. Noch hat er es in der Hand, das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in einem Flächenland zu einem großen Wurf zu machen. Doch dazu sind grundlegende Nachbesserungen nötig, um den Radverkehrsanteil von aktuell unter zehn Prozent bis 2025 auf 25 Prozent zu erhöhen.“

Der ADFC kritisiert die unzureichende Verbindlichkeit vieler Regelungen, fehlende Ausbauziele, fehlende finanzielle Absicherung und die fehlende klare zeitliche Perspektive. So sei zwar das zentrale Ziel der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, den Anteil des Radverkehrs von heute rund zehn auf 25 Prozent mehr als zu verdoppeln, aufgegriffen worden, allerdings ohne das Zieljahr 2025.

Auch die Forderungen nach 1.000 Kilometern Radschnellwegen für den Pendelverkehr bis 2025, die Schaffung von 300 Kilometern überregionaler Radwege pro Jahr, die Unterstützung der Kommunen beim Ausbau der Radinfrastruktur, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen und deutlich mehr Aus- und Fortbildung, blieben im Gesetzestext unberücksichtigt.  

Die stellvertretende Landesvorsitzende des ADFC NRW, Annette Quaedvlieg, sagte:  

„Wir fordern den neuen Ministerpräsidenten Wüst auf, den Gesetzentwurf jetzt nachzubessern und die Sicherheit der Radfahrenden und den Klimaschutz im Verkehrssektor sofort zur Chefsache zu machen.“

In der morgigen Sitzung des Verkehrsausschusses wird neben dem Fahrradgesetz auch der Haushalt des Verkehrsministeriums für 2022 Thema sein. Hier rühmt sich die Landesregierung mit einer Verdopplung der Investitionen für Fuß- und Radverkehr auf 102 Millionen Euro. Die Etaterhöhung werde aber vor allem durch den enormen Anstieg der Baukosten im Straßenbau um 25 Prozent in den letzten fünf Jahren deutlich geschmälert.
(Quelle: Statistik, Landesbetrieb IT.NRW)

Und: Geld allein baut keinen Radweg. Es braucht insbesondere strukturelle und organisatorische Verbesserungen und mehr Verbindlichkeit, die u.a. durch umfassende Nachbesserungen im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz erreicht werden könnten.

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  • Was mache ich bei Falschparkern auf dem Radweg?

    Für den ruhenden Verkehr ist der Verkehrsdienst des Ordnungsamts zuständig.

     

    Die Polizei ist bei Verkehrsbehinderungen, also z.B. einen Radwegparker, ebenso zuständig.

    • 0221 / 229-0, im Zweifel auch die 110

    Beide Behörden benötigen Informationen über die Zeit, den Ort, das Fahrzeug und das Vergehen sowie die Kontaktdaten des Anzeigenden.

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  • Wo melde ich Radwegschäden und andere Infrastrukturmängel?

    Die Stadt nimmt Probleme unter verschiedenen Adressen entgegen.

    • Fahrradbeauftragter für Radwege, Beschilderung, Fahrradparken
      fahrradbeauftragter [at] stadt-koeln.de
    • Baustellenmanagement für Probleme mit Straßenbaustellen
      baustellenmanager [at] stadt-koeln.de
      Telefon 0221 / 221-27871
    • Ampel-Hotline für fehlerhafte Ampeln
      Telefon 0221 / 221-0
    • Grünflächenamt für Grünschnitt an Radwegen und Probleme in Grünanlagen
      gruenflaechenamt [at] stadt-koeln.de
      0221 / 221-26037 oder -26036

    Viele Themen können auch online über sags-uns.stadt-koeln.de gemeldet werden.

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  • An wen wende ich mich wegen nicht geräumten Radwegen?

    In Köln sind in der Regel die Reinigungsteams der AWB Köln für Laub, Müll, Scherben, Schnee auf dem Radweg zuständig.

    • Telefon 0221 / 9 22 22 24
    • Innenstadt, Lindenthal, Rodenkirchen
      alteburger [at] awbkoeln.de
    • Deutz, Kalk, Mülheim, Porz
      giessener [at] awbkoeln.de
    • Chorweiler, Ehrenfeld, Nippes
      SRMaarweg [at] awbkoeln.de

    Radwege an Landes- und Bundesstraßen übernimmt dagegen häufig auch der Landesbetrieb Straßen.NRW:

    • Telefon 0221 / 8397-0
    • kontakt [at] strassen.nrw.de

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  • An wen kann ich mich bei der Polizei wenden?

    • Anzeigen sollte man online auf der Website der Polizei aufgeben oder in eine Wache gehen.
    • Allgemeine Fragen zum Radverkehr und zu Verkehrsregeln bearbeitet sicher-radfahren.koeln [at] polizei.nrw.de.
    • Beschwerden und sonstige Fragen nimmt die Polizei unter poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de entgegen.

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  • Bekomme ich bei Euch Warnwesten zum Thema 1,5 Meter Abstand?

    Wir bieten keine Warnwesten an und planen dies aus verschiedenen Gründen auch nicht. Es gibt allerdings Warnwesten mit einem 1,5-Meter-Abstand-Motiv beim ADFC Berlin und ADFC Bonn. Außerdem verteilen die Stadt Köln und die Polizei Köln kostenlos Warnwesten auf Veranstaltungen. Noch besser wäre es allerdings, wenn sich die beiden Behörden stärker für mehr Verkehrssicherheit einsetzen würden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein altes Rad spenden will?

    Die Faradgang in der Südstadt und die Radstation am Hauptbahnhof reparieren Fahrräder für Flüchtlinge und andere Bedürftige.

  • Wo kann ich das Radfahren lernen?

    Radfahrschulen bringen jungen oder erwachsenen Menschen das Radfahren bei oder führen Trainings zur besseren Beherrschung des Fahrrads in der Großstadt durch.

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