Schild Tempo 30

ADFC: Innerorts Tempo 30 © ADFC

Paris macht es vor: ADFC fordert Tempo 30 in Städten

 

Paris macht es vor:

ADFC fordert Tempo 30 in Städten

 

Ab 30. August gilt auf den Straßen von Paris fast flächendeckend Tempo 30, nur auf großen Achsen ist noch Tempo 50 erlaubt. Damit stellt sich die französische Hauptstadt in eine Reihe mit Madrid, Brüssel, Grenoble, Helsinki, Lille, Zürich und Barcelona, die alle das stadtverträgliche Verkehrstempo bereits erfolgreich eingeführt haben. In Deutschland wollen mehrere Städte Tempo 30 ebenfalls großflächig einführen, allerdings verhindert das bisher die Straßenverkehrs-Ordnung. Der Fahrradclub ADFC fordert deshalb von der nächsten Bundesregierung eine Gesetzesinitiative für Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit.        

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider sagt: „Tempo 30 entspannt das Leben in den Städten, es macht sie sicherer, klimafreundlicher und leiser. Wie in Paris und anderen europäischen Metropolen sollte es auch in deutschen Städten möglich sein, Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit einzuführen. Tempo 50 als zulässige Höchstgeschwindigkeit könnte dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden, beispielsweise für Hauptverkehrsachsen, an denen es schon breite Radwege gibt. Paris wird durch Tempo 30 aufblühen, und das sollten deutsche Städte auch.“

Neun Städte wollen großflächig Tempo 30

Bereits im Juli dieses Jahres hatten sieben Städte – Freiburg, Leipzig, Aachen, Augsburg, Hannover, Münster, Ulm – eine Initiative zur Einführung von Tempo 30 als Standard gegründet. Darmstadt und Bonn wollen ebenfalls Tempo 30.  Der ADFC setzt sich seit vielen Jahren für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit ein, um die Sicherheit von Radfahrenden zu verbessern. Bisher gilt innerstädtisch die am Autoverkehr orientierte Regelgeschwindigkeit Tempo 50, Tempo 30 kann nur begründet auf kurzen Abschnitten oder in wenig befahrenen Nebenstraßen angeordnet werden. An Straßen des überörtlichen Verkehrs – also an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen – sind Tempo-30-Zonen nicht erlaubt.

Nachhaltige Mobilitätskonzepte statt einseitiger Ausrichtung am Autoverkehr

Der ADFC setzt sich für eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts ein. Kommunen müssen die Möglichkeit bekommen, nachhaltige Mobilitätskonzepte umzusetzen, anstatt sich wie bisher einseitig an der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs orientieren zu müssen. Gemeinwohl, Verkehrssicherheit, Klimaschutz und eine gesunde, nachhaltige Stadtentwicklung müssen im Zentrum stehen. Dazu gehört, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehrsrecht neu geregelt werden.

Hinweise an Redaktionen: Den Wortlaut der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ finden Sie auf den Seiten des Städtetages. Ein Themenfoto sowie ein Porträt von Ann-Kathrin Schneider finden Sie unten.

Aktionsplan für die neue Bundesregierung: Unsere Forderungen mit dem Titel „So geht #Fahrradland“ finden Sie unter www.adfc.de/bundestagswahl2021

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

 

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ADFC | Geschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

Ann-Kathrin Schneider, politische Geschäftsführerin des ADFC

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https://koeln.adfc.de/pressemitteilung/paris-macht-es-vor-adfc-fordert-tempo-30-in-staedten-2

Häufige Fragen an den ADFC

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Wo kann ich Mängel an die Stadt Köln melden?

    Über "Sag’s uns" kannst Du die Stadtverwaltung über Probleme im Kölner Stadtbild informieren. Dazu musst Du einfach die Adresse eintragen, eine passende Kategorie aussuchen und Dein Anliegen absenden. Wenn Du zusätzlich zu Deinem Beitrag ein Foto hochlädts, hilft das der Stadt bei einer zügigen Bearbeitung. Gibt es keine passende Kategorie, kannst Du auch einfach eine Mail an die Stadtverwaltung senden. Fahrradspezifische Themen, wie fehlende Abstellmöglichkeiten, Probleme mit Radwegen oder falschen Schildern kannst Du auch an den Fahrradbeauftragten den Stadt Köln senden.

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  • Was mache ich bei Falschparkern auf dem Radweg?

    Für den ruhenden Verkehr ist der Verkehrsdienst des Ordnungsamts zuständig.

     

    Die Polizei ist bei Verkehrsbehinderungen, also z.B. einen Radwegparker, ebenso zuständig.

    • 0221 / 229-0, im Zweifel auch die 110

    Beide Behörden benötigen Informationen über die Zeit, den Ort, das Fahrzeug und das Vergehen sowie die Kontaktdaten des Anzeigenden.

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  • Wo melde ich Radwegschäden und andere Infrastrukturmängel?

    Die Stadt nimmt Probleme unter verschiedenen Adressen entgegen.

    • Fahrradbeauftragter für Radwege, Beschilderung, Fahrradparken
      fahrradbeauftragter [at] stadt-koeln.de
    • Baustellenmanagement für Probleme mit Straßenbaustellen
      baustellenmanager [at] stadt-koeln.de
      Telefon 0221 / 221-27871
    • Ampel-Hotline für fehlerhafte Ampeln
      Telefon 0221 / 221-0
    • Grünflächenamt für Grünschnitt an Radwegen und Probleme in Grünanlagen
      gruenflaechenamt [at] stadt-koeln.de
      0221 / 221-26037 oder -26036

    Viele Themen können auch online über sags-uns.stadt-koeln.de gemeldet werden.

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  • An wen wende ich mich wegen nicht geräumten Radwegen?

    In Köln sind in der Regel die Reinigungsteams der AWB Köln für Laub, Müll, Scherben, Schnee auf dem Radweg zuständig.

    • Telefon 0221 / 9 22 22 24
    • Innenstadt, Lindenthal, Rodenkirchen
      alteburger [at] awbkoeln.de
    • Deutz, Kalk, Mülheim, Porz
      giessener [at] awbkoeln.de
    • Chorweiler, Ehrenfeld, Nippes
      SRMaarweg [at] awbkoeln.de

    Radwege an Landes- und Bundesstraßen übernimmt dagegen häufig auch der Landesbetrieb Straßen.NRW:

    • Telefon 0221 / 8397-0
    • kontakt [at] strassen.nrw.de

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  • An wen kann ich mich bei der Polizei wenden?

    • Anzeigen sollte man online auf der Website der Polizei aufgeben oder in eine Wache gehen.
    • Allgemeine Fragen zum Radverkehr und zu Verkehrsregeln bearbeitet sicher-radfahren.koeln [at] polizei.nrw.de.
    • Beschwerden und sonstige Fragen nimmt die Polizei unter poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de entgegen.

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  • Bekomme ich bei Euch Warnwesten zum Thema 1,5 Meter Abstand?

    Wir bieten keine Warnwesten an und planen dies aus verschiedenen Gründen auch nicht. Es gibt allerdings Warnwesten mit einem 1,5-Meter-Abstand-Motiv beim ADFC Berlin und ADFC Bonn. Außerdem verteilen die Stadt Köln und die Polizei Köln kostenlos Warnwesten auf Veranstaltungen. Noch besser wäre es allerdings, wenn sich die beiden Behörden stärker für mehr Verkehrssicherheit einsetzen würden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein altes Rad spenden will?

    Die Faradgang in der Südstadt und die Radstation am Hauptbahnhof reparieren Fahrräder für Flüchtlinge und andere Bedürftige.

  • Wo kann ich das Radfahren lernen?

    Radfahrschulen bringen jungen oder erwachsenen Menschen das Radfahren bei oder führen Trainings zur besseren Beherrschung des Fahrrads in der Großstadt durch.

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