Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

Gemeinsam mit der Kölner Polizei haben wir auf den Streifenwagen für die Einhaltung von 1,5 Metern Seitenabstand geworben. Heute fahren über 10.000 Fahrzeuge mit unseren Aufklebern aus Köln durch Deutschland.

Der Radverkehr wird in Köln häufig auf der Fahrbahn geführt. Hier werden Radfahrende von Auto- und Lkw-Fahrern zwar besser wahrgenommen, die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums stellt aber auch erhöhte Anforderungen an die gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz im Straßenverkehr. Dazu gehört insbesondere, dass Auto- und Lkw-Fahrer beim Überholen von Velofahrern einen ausreichenden Seitenabstand einhalten, da ein zu enges Überholen die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet. Schon die durch das überholende Kfz entstehenden Veränderungen der Seitenwind- und Luftdrucksituation können zu Unfällen von Radfahrenden führen.

  • Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden halten.
  • Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind 2 Meter Abstand erforderlich.
  • Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern sind 2 Meter einzuhalten.
  • Ebenso müssen Lkw und Busse 2 Meter Abstand einhalten.
  • Und natürlich sollten es an Steigungen auch mindestens 2 Meter sein.
  • Zudem sollten auch Radfahrende mindestens 1 Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht durch unachtsam geöffnete Autotüren verletzt zu werden.

Ist eine Straße zu eng für diese Mindestabstände, ist ein Überholen nicht zulässig. Auch wenn Radschutzstreifen oder Radfahrstreifen eine eigene Fahrspur suggerieren, muss hier ein ausreichender Seitenabstand gehalten werden. Es ist daher in der Regel sinnvoll, einen vollständigen Fahrstreifenwechsel beim Überholen von Radfahrenden zu vollziehen.

Das enge Überholen von Radfahrenden führt einerseits zu Unfällen im Vorbeifahren. Andererseits werden durch zu enges Überholen Radfahrer an den rechten Straßenrand gedrängt. Als Folge fahren viele Radfahrende im Türöffnungsbereich parkender Autos und geben sich damit in eine akute Unfallgefahr. Außerdem sollten Radfahrende den äußerst rechten Fahrbahnbereich vermeiden, um Stürzen aufgrund von Unrat, Unebenheiten, Gullideckeln oder hohen Bordsteinen vorzubeugen.

 

Gemeinsame Aktion mit der Polizei Köln

Damit diese Informationen möglichst viele Verkehrsteilnehmer erreichen, haben wir eine gemeinsame Aktion mit der Kölner Polizei durchgeführt. Aufkleber mit einem Hinweis auf den Mindestabstand befinden sich ab heute auf dem Heck der Kölner Streifenwagen. So erreichen wir einerseits eine Kommunikation von der Polizei an Autofahrende im laufenden Verkehr. Aber auch die Polizisten in den einzelnen Dienststellen werden so für das Thema sensibilisiert.

Bei den Kölner Polizei-Inspektionen kam die Aktion so gut an, dass wir eine weitere Charge der Aufkleber nachproduzieren müssen. Die Polizei wird das Thema verstärkt in ihre Arbeit aufnehmen. In unserem Nachbarland wird beispielsweise bei der Salzburger Polizei bereits ein Abstandsmessgerät aus den USA getestet. Auch in Köln müssen Verkehrsteilnehmer neben präventiven Aktionen auch durchaus mit repressiven Maßnahmen rechnen.

Aktionen außerhalb Kölns?

Wir würden uns freuen, wenn weitere ADFC-Gliederungen und Polizeibehörden unsere Aktion übernehmen, damit die Botschaft bundesweit transportiert wird. Die Aufkleber können über uns bezogen werden.

Danke an unsere Aktiven Carolin und Marc für diese tolle Aktion und das Design der Aufkleber. Außerdem Danke an Alex, Clemens, Joachim, Lisa und Stephan, die dabei geholfen haben, diese Aktion im wahrsten Sinne des Wortes auf die Straße zu bringen. Und nicht zuletzt gilt unser Dank auch der Kölner Polizei, die unsere Aktion beim Innenministerium in Düsseldorf durchgesetzt hat.

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Mann und Kind auf Radweg

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