Radverkehrsführung auf dem Raderberggürtel in Rodenkirchen

Im Zuge der dritten Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn werden derzeit die Bonner Straße und das angrenzende Umfeld umgestaltet. Dabei setzt die Stadtverwaltung eine Radfahrinfrastruktur um, die buchstäblich aus der Zeit gefallen ist.

Die Pläne dafür wurden fast auf den Tag genau vor 10 Jahren, im Mai 2014, finalisiert.  

Der KFZ-Verkehr soll auf dem Raderberggürtel vor der Kreuzung Bonner Straße auf bis zu sechs Spuren fließen. Der freilaufende Rechtsabbieger in die Bonner Straße soll erhalten bleiben – offensichtlich schlägt hier die „Leistungsfähigkeit“ die grundsätzlichen Sicherheitsbedenken für alle, die an dieser Stelle nicht mit dem KFZ unterwegs sind. An andere Stelle im Stadtgebiet werden solche gefährlichen Konstruktionen entschärft oder zurückgebaut, so auch der Abbieger aus der Bonner Straße in den Bayenthalgürtel. 

Der Radverkehr soll auf einem 1,75m schmalen Radweg auf der Fahrbahn geführt werden, noch dazu in Mittellage wie auf der Inneren Kanalstraße vor der Venloer Straße. Eine solche Radverkehrsführung ist nicht mehr zeitgemäß, dysfunktional und gefährlich. In der Nähe befinden sich das Irmgardis-Gymnasium, die Grundschule Annastraße sowie das Funkhaus des Deutschlandradios. Direkt vor diesem Straßenabschnitt entsteht derzeit das Neubaugebiet „Die Welle“ mit 752 neuen Wohnungen. Ein schmaler Radfahrstreifen in Mittellage ist kein Angebot, das dem wachsenden Radverkehr und dem Sicherheitsbedürfnis aller Gruppen von Radfahrenden gerecht wird. 

Ähnliches gilt für den Abzweig der Brühler Straße am Knoten Bonner Straße/Schönhauser Straße. Auch hier soll in Fahrtrichtung Süden ein schmaler Radweg in Mittellage eingerichtet werden. Fatalerweise wurde hier sogar der rechtsabbiegende Radverkehr in die Brühler Straße gar nicht berücksichtigt.

Uns ist bewusst, dass die Stadt Köln als Fördermittelempfänger externen Auflagen unterliegt und dass die Umsetzung gemäß Planfeststellungsbeschluss kurz vor der Ausführung steht. Dennoch fordern wir die Stadtverwaltung auf, offensichtliche Fehler in der Planung noch während der Ausführung zu korrigieren: 

  1. Die Ausleitungen des Radverkehrs auf die Fahrbahn (Gürtel und Bonner Straße) müssen durch eine kleine Verkehrsinsel bzw. ein Bord geschützt werden (vgl. Aachener Straße/Brabanter Straße und Richard-Wagner-Straße/Aachener Weiher). 
  2. Am Beginn des Radwegs Brühler Straße muss der KFZ-Verkehr durch Markierungen auf der Fahrbahn und Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass Radfahrende die Fahrbahn kreuzen, um auf den Radweg zu gelangen. 
  3. Am freilaufenden Rechtsabbieger in die Bonner Straße 
    - sind geeignete Maßnahmen aus dem Baukasten zur Entschärfung der freilaufenden Rechtsabbieger anzuwenden, um die Unfallgefahr zu minimieren (z.B. Blinkampel), 
    - muss die Furt des Fußgängerüberweges um eine rote Radfurt ergänzt werden, weil Quell-Radverkehr aus dem vorherigen Abschnitt auf die Fahrbahn gelangen muss. 
  4. Linksabbiegender Radverkehr aus der Mertener Straße muss auf den Hochbord-Radweg gelangen können; eine entsprechende Überleitung ist einzurichten. 

Nach der Umsetzung muss die Verkehrssituation engmaschig überprüft werden. Was vor 10 Jahren entschieden und geplant wurde, muss heute nicht mehr richtig sein. Sollte sich beispielsweise herausstellen, dass die neue Radverkehrsführung nicht benutzt wird, oder es gar zu gefährlichen Situationen kommt, muss die Verwaltung Mittel und Wege finden, sofort nachzubessern. Fördermittel und Verkehrssicherheit dürfen nicht gegeneinander aufgewogen werden. 

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