Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e. V.

Anlage F zur Einkommenssteuererklärung

Wir stellen die Anlage F zur Einkommenssteuererklärung vor

Fahrradfahrende zahlen ja bekanntlich keine Steuern und haben daher kein Recht auf ordentliche Infrastruktur und Akzeptanz auf den Straßen. Diese werden schließlich ausschließlich aus dem gewaltigen Kfz-Steuer-Aufkommen bezahlt. Mit Anlage F zur Einkommenssteuererklärung könnt ihr Euch jetzt endlich auch etwaige bereits bezahlte Steuern erstatten lassen.

Wir übernehmen keine Garantie für die Akzeptanz des Antrags durch das zuständige Finanzamt. ;-)

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