Kontakte für Radfahrende zu Behörden und Politik in Köln
Es gibt bei Dir im Veedel eine Baustelle ohne Radumleitung? Der Radweg auf dem Weg zur Arbeit muss dringend geräumt werden? Auf dem Schulweg Deiner Kinder nerven Falschparker? Hier findest Du Hilfe beim Kontaktieren der Behörden und der Politik.
Kontakt zu Behörden und Politik
- Wo kann ich Mängel an die Stadt Köln melden?
Über "Sag’s uns" kannst Du die Stadtverwaltung über Probleme im Kölner Stadtbild informieren. Dazu musst Du einfach die Adresse eintragen, eine passende Kategorie aussuchen und Dein Anliegen absenden. Wenn Du zusätzlich zu Deinem Beitrag ein Foto hochlädts, hilft das der Stadt bei einer zügigen Bearbeitung. Gibt es keine passende Kategorie, kannst Du auch einfach eine Mail an die Stadtverwaltung senden. Fahrradspezifische Themen, wie fehlende Abstellmöglichkeiten, Probleme mit Radwegen oder falschen Schildern kannst Du auch an den Fahrradbeauftragten den Stadt Köln senden.
- Wo melde ich Radwegschäden und andere Infrastrukturmängel?
Die Stadt nimmt Probleme unter verschiedenen Adressen entgegen.
- Fahrradbeauftragter für Radwege, Beschilderung, Fahrradparken
fahrradbeauftragter [at] stadt-koeln.de - Baustellenmanagement für Probleme mit Straßenbaustellen
baustellenmanager [at] stadt-koeln.de
Telefon 0221 / 221-27871 - Ampel-Hotline für fehlerhafte Ampeln
Telefon 0221 / 221-0 - Grünflächenamt für Grünschnitt an Radwegen und Probleme in Grünanlagen
gruenflaechenamt [at] stadt-koeln.de
0221 / 221-26037 oder -26036
Viele Themen können auch online über sags-uns.stadt-koeln.de gemeldet werden.
- Fahrradbeauftragter für Radwege, Beschilderung, Fahrradparken
- An wen wende ich mich wegen nicht geräumten Radwegen?
In Köln sind in der Regel die Reinigungsteams der AWB Köln für Laub, Müll, Scherben, Schnee auf dem Radweg zuständig.
- Telefon 0221 / 9 22 22 24
- Innenstadt, Lindenthal, Rodenkirchen
alteburger [at] awbkoeln.de - Deutz, Kalk, Mülheim, Porz
giessener [at] awbkoeln.de - Chorweiler, Ehrenfeld, Nippes
SRMaarweg [at] awbkoeln.de
Radwege an Landes- und Bundesstraßen übernimmt dagegen häufig auch der Landesbetrieb Straßen.NRW:
- Telefon 0221 / 8397-0
- kontakt [at] strassen.nrw.de
- Was mache ich bei Falschparkern auf dem Radweg?
Für den ruhenden Verkehr ist der Verkehrsdienst des Ordnungsamts zuständig.
- Telefon 0221 / 221-32000
- owi-anzeigen [at] stadt-koeln.de
- Online-Formular
Die Polizei ist bei Verkehrsbehinderungen, also z.B. einen Radwegparker, ebenso zuständig.
- 0221 / 229-0, im Zweifel auch die 110
Beide Behörden benötigen Informationen über die Zeit, den Ort, das Fahrzeug und das Vergehen sowie die Kontaktdaten des Anzeigenden.
- An wen kann ich mich bei der Polizei wenden?
- Anzeigen sollte man online auf der Website der Polizei aufgeben oder in eine Wache gehen.
- Allgemeine Fragen zum Radverkehr und zu Verkehrsregeln bearbeitet sicher-radfahren.koeln [at] polizei.nrw.de.
- Beschwerden und sonstige Fragen nimmt die Polizei unter poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de entgegen.
- An wen wende ich mich in der Politik?
Die meisten Entscheidungen im Radverkehr fallen in den neun Kölner Stadtbezirken Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim. In jedem Stadtbezirk gibt es einen Bezirksbürgermeister oder eine Bezirksbürgermeisterin sowie mit der jeweiligen Bezirksvertretung ein eigenes Stadtteilparlament. Auf unseren Bezirkseiten findest Du neben unseren Aktiven aus dem Bezirk auch jeweils die Seiten der Institutionen in der blauen Box.
Stadtweite Beschlüsse oder Veränderungen an Straßen mit bezirksübergreifender Bedeutung werden jedoch im Stadtrat und dessen Verkehrsausschuss beraten. Auch die Mitglieder dieser Gremien sind wichtig, wenn ihr Eure Wünsche für den Radverkehr zum Ausdruck bringen wollt. Aber auch die Oberbürgermeisterin und den Mobilitätsdezernenten kann man selbstverständlich mit seinen Themen anschreiben.
Die kommunalen Politikerinnen und Politiker machen das alles weitgehend ehrenamtlich und erhalten nur eine Aufwandsentschädigung. Lediglich die OB, Beigeordnete und Fraktionsgeschäftsführungen werden für ihre Arbeit hauptamtlich bezahlt.