1. Eine neue Verfassung für den Straßenverkehr

 

Bisher verhindert die einseitige Ausrichtung des Verkehrsrechts auf die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs lebenswerte Städte und Gemeinden, in denen mehr Platz für die aktive Mobilität und für den Aufenthalt der Menschen zur Verfügung steht.

 

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist weniger bekannt als die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gibt aber die grundlegende Richtung vor und ist damit eine Art Verfassung für den Straßenverkehr.

Eine der Grundschwächen des StVG ist, dass bisher Verkehrssicherheit und Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer*innen nicht genug berücksichtigt werden. Auch fehlen Regelungen, die Verkehr vermeiden helfen und ihn auf nachhaltige Verkehrsmittel umlenken können.

Ein angemessener Schutz vor Lärm- und Schadstoffemissionen fehlt ebenfalls, sodass die hohen Klima- und Umweltschutzpotenziale des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV nicht ausgeschöpft werden können.

Geänderte Bedingungen

Seit der Entstehung des Straßenverkehrsgesetzes und der StVO haben sich die Rahmenbedingungen deutlich geändert. Das damalige Ziel, das Auto als neuen und dominanten Faktor im Verkehr zu etablieren, ist völlig überholt.

Heute stehen andere Aspekte im Vordergrund, in erster Linie Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Vor allem aber ist es notwendig, Menschen und ihre Bedürfnisse ins Zentrum zu rücken und nicht das Auto oder andere Verkehrsmittel dem Menschen überzuordnen.

Dieser grundlegende Bewusstseinswandel muss sich im Straßenverkehrsrecht widerspiegeln – und erfordert eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes.

 

 

Deshalb fordert der ADFC:

  1. Ein neues Straßenverkehrsgesetz,  ausgerichtet an den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden, mit der Vision Zero - null Verkehrstote - als Ziel, mit Klima- und Umwelt- und Gesundheitsschutzzielen, dem Leitbild nachhaltiger Stadt- und Verkehrsentwicklung und mehr
  2. Eine neue fahrradfreundliche StVO und Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) mit vollständiger Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen und Vorrang für die Errichtung von Radverkehrsanlagen gegenüber dem ruhenden Kfz-Verkehr, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts und mehr
  3. Modernisierung der relevanten Regelwerke und Richtlinien für den Radverkehr mit einer Ausrichtung an der Verkehrswende und Verkehrsplanung nach „menschlichem Maß", Ausrichtung an der Vision Zero, Vorgaben zur Verkehrsverlagerung und zu einem attraktiven Rad- und Fußverkehr und mehr

Der Aktionsplan mit allen detaillierten Forderungen steht in der blauen Medienbox zum Herunterladen bereit.

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  • Was mache ich bei Falschparkern auf dem Radweg?

    Für den ruhenden Verkehr ist der Verkehrsdienst des Ordnungsamts zuständig.

     

    Die Polizei ist bei Verkehrsbehinderungen, also z.B. einen Radwegparker, ebenso zuständig.

    • 0221 / 229-0, im Zweifel auch die 110

    Beide Behörden benötigen Informationen über die Zeit, den Ort, das Fahrzeug und das Vergehen sowie die Kontaktdaten des Anzeigenden.

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  • Wo melde ich Radwegschäden und andere Infrastrukturmängel?

    Die Stadt nimmt Probleme unter verschiedenen Adressen entgegen.

    • Fahrradbeauftragter für Radwege, Beschilderung, Fahrradparken
      fahrradbeauftragter [at] stadt-koeln.de
    • Baustellenmanagement für Probleme mit Straßenbaustellen
      baustellenmanager [at] stadt-koeln.de
      Telefon 0221 / 221-27871
    • Ampel-Hotline für fehlerhafte Ampeln
      Telefon 0221 / 221-0
    • Grünflächenamt für Grünschnitt an Radwegen und Probleme in Grünanlagen
      gruenflaechenamt [at] stadt-koeln.de
      0221 / 221-26037 oder -26036

    Viele Themen können auch online über sags-uns.stadt-koeln.de gemeldet werden.

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  • An wen wende ich mich wegen nicht geräumten Radwegen?

    In Köln sind in der Regel die Reinigungsteams der AWB Köln für Laub, Müll, Scherben, Schnee auf dem Radweg zuständig.

    • Telefon 0221 / 9 22 22 24
    • Innenstadt, Lindenthal, Rodenkirchen
      alteburger [at] awbkoeln.de
    • Deutz, Kalk, Mülheim, Porz
      giessener [at] awbkoeln.de
    • Chorweiler, Ehrenfeld, Nippes
      SRMaarweg [at] awbkoeln.de

    Radwege an Landes- und Bundesstraßen übernimmt dagegen häufig auch der Landesbetrieb Straßen.NRW:

    • Telefon 0221 / 8397-0
    • kontakt [at] strassen.nrw.de

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  • An wen kann ich mich bei der Polizei wenden?

    • Anzeigen sollte man online auf der Website der Polizei aufgeben oder in eine Wache gehen.
    • Allgemeine Fragen zum Radverkehr und zu Verkehrsregeln bearbeitet sicher-radfahren.koeln [at] polizei.nrw.de.
    • Beschwerden und sonstige Fragen nimmt die Polizei unter poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de entgegen.

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  • Bekomme ich bei Euch Warnwesten zum Thema 1,5 Meter Abstand?

    Wir bieten keine Warnwesten an und planen dies aus verschiedenen Gründen auch nicht. Es gibt allerdings Warnwesten mit einem 1,5-Meter-Abstand-Motiv beim ADFC Berlin und ADFC Bonn. Außerdem verteilen die Stadt Köln und die Polizei Köln kostenlos Warnwesten auf Veranstaltungen. Noch besser wäre es allerdings, wenn sich die beiden Behörden stärker für mehr Verkehrssicherheit einsetzen würden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein altes Rad spenden will?

    Die Faradgang in der Südstadt und die Radstation am Hauptbahnhof reparieren Fahrräder für Flüchtlinge und andere Bedürftige.

  • Wo kann ich das Radfahren lernen?

    Radfahrschulen bringen jungen oder erwachsenen Menschen das Radfahren bei oder führen Trainings zur besseren Beherrschung des Fahrrads in der Großstadt durch.

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