Auf dem Schulweg

Mit dem Rad zur Schule © ADFC | Gerhard Westrich

Mit dem Rad zur Grundschule

 

Wann Kinder den Schulweg per Rad meistern, hängt von individuellen Fähigkeiten und der Verkehrssituation auf dem Weg ab. Bis zur Radfahrausbildung müssen sie aber nicht warten, um zur Schule zu radeln.

 

Viele Eltern stellen sich die Frage, ob sie ihre Kinder alleine mit dem Fahrrad zur Grundschule fahren lassen sollen. Sie sind verunsichert, weil andere Eltern ihren Nachwuchs nur mit dem Auto bringen oder weil die Schule den Schulweg per Rad beispielsweise nur nach absolvierter Radfahrausbildung oder mit Helm erlauben möchte.

Radfahrprüfung nicht überschätzen

Die Radfahrausbildung ist in der dritten und vierten Klasse vorgesehen und endet meist mit einer Prüfung: Im theoretischen Teil beantworten die Kinder Fragen rund um das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Im praktischen Teil müssen sie zeigen, dass sie dieses Wissen auch anwenden können.

Diese Prüfung sollte aber nicht überschätzt werden. Die Ausbildung ist recht kurz. Oft werden im immer gleichen geschützten Raum – häufig sogar nur auf dem Schulhof oder in einer Halle – dieselben Standardsituationen geübt, die an der Realität des konkreten Schulwegs teilweise vorbeigehen.

Kindern gelingt es häufig nicht, das im Schonraum oder in Standardsituationen Gelernte auf die realen Situationen ihres Schulwegs zu übertragen. Ähnlich ist es nach intensivem Schulwegtraining: Die Kinder beherrschen zwar diesen Weg weitgehend, haben aber bei anderen Wegen noch Schwierigkeiten.

Zusätzlich vermittelt die Radfahrprüfung eine Sicherheitsillusion: Das Kind ist nun „geprüft“ und fit für alle Radfahrsituationen. Darauf bereitet die Radfahrausbildung aber nicht vor. Meist fehlt es an Zeit und Personal für gemeinsame Ausfahrten in kleinen Gruppen – um mit Kindern wichtige, ganz konkrete Verkehrssituationen zu erkunden. Diese Aufgabe ist nur zusammen mit den Eltern zu bewältigen.

Radfahrverbote gibt es nicht

Rein rechtlich ist die Situation eindeutig: Schulen dürfen keine Radfahrverbote aussprechen. Die Entscheidung, das Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen, liegt ausschließlich bei den Eltern. Hinzukommt, dass die Radfahrprüfung keine vorgeschriebene Erlaubnis zum Fahren eines Fahrrads ist. Ebensowenig darf die Schule Kindern vorschreiben, einen Helm zu tragen.

Alle Schülerinnen und Schüler sind auf den Wegen von und zur Schule im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Alter und vom Verkehrsmittel – also auch dann, wenn Kinder trotz anderweitiger Empfehlungen der Schule mit dem Rad fahren.

Dennoch bleiben Eltern auch auf dem Schulweg für ihr Kind verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass es sein Rad beherrscht und die Verkehrsregeln beachtet.

Elterntaxi ist keine Lösung

Es gibt Schulen, an denen die Umgebung so gefährlich ist, dass Schulleitung und Eltern Kinder nicht mit dem Rad zur Schule fahren lassen wollen. Das sollten Eltern ernst nehmen und sich ein Bild vor Ort machen. Wird der starke Autoverkehr vor Schulen von den Eltern selbst verursacht, weil sie ihr Kind mit dem Auto bringen, sind Halteverbote und spezielle „Kiss and go“-Parkzonen weit ab vom Schuleingang Mittel, das Verkehrschaos vor Schulen zu reduzieren.

 

Deutschlandweite Kidical Mass

Am 24. und 25. September 2022 können sich alle für kinder- und fahrradfreundliche Städte einsetzen. Bundesweit wollen kleine und große Radfahrer*innen zeigen, dass sie Städte möchten, in denen sich alle Generationen sicher und selbstständig bewegen können.

Dabei sein und mitmachen: www.kinderaufsrad.org

Meistens ist der Schulweg für Grundschulkinder so kurz, dass sie ihn durchaus zu Fuß oder mit dem Rad bewältigen können. Eltern tragen also zur Sicherheit vor Schulen bei, wenn sie dort nicht Auto fahren.

Zudem können sie sich dafür einsetzen, dass die Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr auf den Schulwegen verbessert wird: Tempo 30-Zonen, Fußgängerampeln und Überquerungshilfen ermöglichen es nicht nur Kindern, sich im Straßenverkehr sicherer zu bewegen.

Fit für den Straßenverkehr

Sicheres Radfahren im Straßenverkehr setzt viele Fähigkeiten voraus: Kinder müssen ihr Gleichgewicht halten, das Fahrrad abbremsen und seinen Bremsweg einschätzen können oder die Spur halten, wenn sie sich umschauen und die Hand zum Abbiegen ausstrecken.

Sie müssen sich im Straßenverkehr orientieren können, Verkehrssituationen verstehen und vorausschauend denken. Mit dem Rad sind sie deutlich schneller unterwegs als zu Fuß, entsprechend schneller können sich Verkehrssituationen ändern. Wie weit ein Kind dazu schon in der Lage ist, können Eltern bei ihrem Nachwuchs am besten einschätzen.

Mit dem Rad zur Grundschule

In der Praxis zeigt sich, dass Grundschulkinder der ersten und zweiten Klasse vom konsequenten Radfahrtraining besonders profitieren und im Schonraum schnell lernen, ihr Fahrrad sicher zu beherrschen.

Ein Kind, das sein Fahrrad beherrscht, kann sich besser auf den Straßenverkehr konzentrieren. Daher sollten Eltern mit ihren Kindern das Radfahren üben. Je eher sie damit anfangen, desto besser gelingt es, die Radfahrkompetenz der Kinder auszubilden.

Kinder im Grundschulalter müssen lernen, wie sie sich im realen Straßenverkehr verhalten sollen. Es fällt ihnen schwer, eine Situation aus dem Schonraum auf den realen Straßenverkehr zu übertragen. Deshalb sollten Eltern mit ihren Kindern alle Alltagswege üben, die zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegt werden.

Mehr Infos zum Schulweg per Rad bietet das ADFC-Dossier

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular
https://koeln.adfc.de/artikel/mit-dem-rad-zur-grundschule

Häufige Fragen an den ADFC

  • Wie erreiche ich den ADFC Köln?

    ADFC Kreisverband Köln e.V.
    Mauritiussteinweg 11
    50676 Köln

    Telefon: 0221-323919 (AB außerhalb der Öffnungszeiten)
    E-Mail: info [at] adfc.koeln

    Sende uns eine E-Mail

    Anfahrt und Öffnungszeiten

    Vorstand und Ansprechpartner

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus. In Köln setzen wir uns gegenüber der Politik sowie gegenüber der Stadtverwaltung und weiteren Behörden für die Belange unserer 4.600 Mitglieder und der 1 Million Radfahrenden in unserer Region ein.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Wo kann ich Mängel an die Stadt Köln melden?

    Über "Sag’s uns" kannst Du die Stadtverwaltung über Probleme im Kölner Stadtbild informieren. Dazu musst Du einfach die Adresse eintragen, eine passende Kategorie aussuchen und Dein Anliegen absenden. Wenn Du zusätzlich zu Deinem Beitrag ein Foto hochlädts, hilft das der Stadt bei einer zügigen Bearbeitung. Gibt es keine passende Kategorie, kannst Du auch einfach eine Mail an die Stadtverwaltung senden. Fahrradspezifische Themen, wie fehlende Abstellmöglichkeiten, Probleme mit Radwegen oder falschen Schildern kannst Du auch an den Fahrradbeauftragten den Stadt Köln senden.

    weiterlesen

  • Was mache ich bei Falschparkern auf dem Radweg?

    Für den ruhenden Verkehr ist der Verkehrsdienst des Ordnungsamts zuständig.

     

    Die Polizei ist bei Verkehrsbehinderungen, also z.B. einen Radwegparker, ebenso zuständig.

    • 0221 / 229-0, im Zweifel auch die 110

    Beide Behörden benötigen Informationen über die Zeit, den Ort, das Fahrzeug und das Vergehen sowie die Kontaktdaten des Anzeigenden.

    weiterlesen

  • Wo melde ich Radwegschäden und andere Infrastrukturmängel?

    Die Stadt nimmt Probleme unter verschiedenen Adressen entgegen.

    • Fahrradbeauftragter für Radwege, Beschilderung, Fahrradparken
      fahrradbeauftragter [at] stadt-koeln.de
    • Baustellenmanagement für Probleme mit Straßenbaustellen
      baustellenmanager [at] stadt-koeln.de
      Telefon 0221 / 221-27871
    • Ampel-Hotline für fehlerhafte Ampeln
      Telefon 0221 / 221-0
    • Grünflächenamt für Grünschnitt an Radwegen und Probleme in Grünanlagen
      gruenflaechenamt [at] stadt-koeln.de
      0221 / 221-26037 oder -26036

    Viele Themen können auch online über sags-uns.stadt-koeln.de gemeldet werden.

    weiterlesen

  • An wen wende ich mich wegen nicht geräumten Radwegen?

    In Köln sind in der Regel die Reinigungsteams der AWB Köln für Laub, Müll, Scherben, Schnee auf dem Radweg zuständig.

    • Telefon 0221 / 9 22 22 24
    • Innenstadt, Lindenthal, Rodenkirchen
      alteburger [at] awbkoeln.de
    • Deutz, Kalk, Mülheim, Porz
      giessener [at] awbkoeln.de
    • Chorweiler, Ehrenfeld, Nippes
      SRMaarweg [at] awbkoeln.de

    Radwege an Landes- und Bundesstraßen übernimmt dagegen häufig auch der Landesbetrieb Straßen.NRW:

    • Telefon 0221 / 8397-0
    • kontakt [at] strassen.nrw.de

    weiterlesen

  • An wen kann ich mich bei der Polizei wenden?

    • Anzeigen sollte man online auf der Website der Polizei aufgeben oder in eine Wache gehen.
    • Allgemeine Fragen zum Radverkehr und zu Verkehrsregeln bearbeitet sicher-radfahren.koeln [at] polizei.nrw.de.
    • Beschwerden und sonstige Fragen nimmt die Polizei unter poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de entgegen.

    weiterlesen

  • Bekomme ich bei Euch Warnwesten zum Thema 1,5 Meter Abstand?

    Wir bieten keine Warnwesten an und planen dies aus verschiedenen Gründen auch nicht. Es gibt allerdings Warnwesten mit einem 1,5-Meter-Abstand-Motiv beim ADFC Berlin und ADFC Bonn. Außerdem verteilen die Stadt Köln und die Polizei Köln kostenlos Warnwesten auf Veranstaltungen. Noch besser wäre es allerdings, wenn sich die beiden Behörden stärker für mehr Verkehrssicherheit einsetzen würden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein altes Rad spenden will?

    Die Faradgang in der Südstadt und die Radstation am Hauptbahnhof reparieren Fahrräder für Flüchtlinge und andere Bedürftige.

  • Wo kann ich das Radfahren lernen?

    Radfahrschulen bringen jungen oder erwachsenen Menschen das Radfahren bei oder führen Trainings zur besseren Beherrschung des Fahrrads in der Großstadt durch.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt