Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e. V.

Bundesregierung legt StVG-Reformvorschlag vor

Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf für die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geeinigt. Der ADFC begrüßt den Vorschlag, der viele Forderungen des ADFC aufnimmt. Es gibt jedoch auch Nachbesserungsbedarf.

Protected Bikelane in Berlin Holzmarktstraße
Die Anordnung von Radwegen und anderen Maßnahmen könnte durch die StVG-Reform nicht mehr dem flüssigen Kfz-Verkehr untergeordnet sein. © ADFC/April Agentur

Die Reform des StVG ist dringend nötig, denn das aktuelle Gesetz aus der Kaiserzeit behindert die Entwicklung moderner, lebenswerter Gemeinden und den Klimaschutz im Verkehr.

Langjährige Forderungen des ADFC berücksichtigt

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf enthält neue Ziele und verbessert die Möglichkeiten für Kommunen zur fahrrad- und klimafreundlichen Umgestaltung der Straßen deutlich. ADFC-Vorsitzende Rebecca Peters sagt: „Wenn der vorliegende StVG-Gesetzentwurf nächsten Mittwoch vom Kabinett bestätigt wird, ist das ein guter Tag für die Verkehrswende vor Ort. Neben Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs stehen nun auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung im Entwurf – eine langjährige Forderung des ADFC und seiner Bündnispartner."

Sollten Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zustimmen, können Kommunen in Zukunft viel leichter verkehrsberuhigte Quartiere einrichten, Fahrradstraßen und Zebrastreifen anlegen und Lücken im Radwegenetz schließen. Damit ließen sich die Lebensqualität und Verkehrssicherheit deutlich steigern.

Widerspruch zwischen Gesetzestext und Begründung

Der ADFC fordert im Gesetzestext allerdings eine Konkretisierung – und die zügige Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

In einem neuen Absatz des Gesetzesvorschlags heißt es, Anordnungen „müssen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen“.

Diese Aussage weicht die eigentliche Absicht der Reform auf, die in der Begründung nachgeliefert wird. Dort heißt es, „dass mit der gesetzlichen Änderung die Regelungsziele Verbesserung des Schutzes der Umwelt (einschließlich des Klimaschutzes), Schutz der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung für sich allein genommen ausreichen“. Hier sollte die Eindeutigkeit der Begründung auch im Gesetzestext verankert werden.

Der ADFC gab im Rahmen der Verbändebeteiligung seine Stellungnahme ab.

aktualisiert am 20. Juli 2023


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