Bundestag beschließt Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Am Freitag, den 20. Oktober 2023, beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Wenn das Gesetz nun noch den Bundesrat passiert – voraussichtlich am 24. November –, dann hat das StVG neue Ziele.

Radfahrende in Berlin, Invalidenstraße.
Mehrere Rad fahrende Menschen auf einer Straße in Berlin mit abgetrenntem Radweg in der Invalidenstraße. © Qimby/Philipp Böhme

Der ADFC hat seit vielen Jahren darauf gedrängt, dass das aus der Kaiserzeit stammende Straßenverkehrsgesetz modernisiert wird. Denn es priorisiert den Kraftfahrzeugverkehr, dem sich alle anderen Fortbewegungsarten unterzuordnen haben. Bereits 2019 hat der ADFC deswegen einen konkreten Vorschlag für ein modernes StVG gemacht, das Gute-Straßen-für-alle-Gesetz.

Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs, so der ADFC, darf nicht länger die übergeordnete Zielsetzung des Straßenverkehrsgesetzes sein. Heute müssen Mensch und Gemeinwohl im Zentrum stehen. Ein modernes Straßenverkehrsgesetz (StVG) muss nachhaltigen Mobilitätsformen, wie dem Rad- und Fußverkehr sowie dem öffentlichen Verkehr, den Vorrang einräumen.

Der ADFC hat sich dafür eingesetzt, dass im StVG neue Ziele Eingang finden: Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und die städtebauliche Entwicklung sollen künftig mitberücksichtigt werden. Das war im Koalitionsvertrag der Ampel auch vereinbart.

Nach zwei Jahren ist die Ampel-Koalition endlich ihrer Selbstverpflichtung nachgekommen und hat die mehr als überfällige Reform des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht. Am 20. Oktober hat der Bundestag die Reform beschlossen. Der ADFC sieht das als großen  Erfolg, wenngleich inhaltlich mehr möglich gewesen wäre.

Portrait der ADFC-Bundesvorsitzenden Rebecca Peters
Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters. © ADFC/Deckbar

So sagte die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters: „Dass das Straßenverkehrsgesetz nun die neuen Ziele zum Klima-, Umwelt- sowie Gesundheitsschutz und zur städtebaulichen Entwicklung enthält, ist ein großer Schritt nach vorne. Jetzt haben die Kommunen neue Gestaltungsspielräume, um vor Ort nachhaltige Mobilitätskonzepte umsetzen zu können. Dafür hat der ADFC lange gekämpft und freut sich nun über diesen großen Erfolg.“

„Noch besser wäre es aber gewesen“, so Peters weiter, „wenn der Gesetzgeber sich dazu durchgerungen hätte, eine klar formulierte Gleichberechtigung zwischen den Verkehrsarten herzustellen. Das ist nur im Ansatz gegeben.“

Rebecca Peters: „Nun kommt es darauf an, wie die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz auf die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) übertragen werden. Die StVO wird aktuell ebenfalls überarbeitet und der ADFC wird darauf drängen, dass den Straßenverkehrsbehörden generell mehr Entscheidungsspielraum gewährt wird – statt wieder nur den kleinteiligen Ausnahmenkatalog zu erweitern.

Vor Ort ruht nun viel Verantwortung auf der Verkehrsplanung und den Straßenverkehrsbehörden in den Kommunen: Sie müssen die Gesetzesänderung mit Leben füllen. Nur dann zeigt sich, ob das neue StVG in der Praxis auch besteht oder ob es in wenigen Jahren noch nachgebessert werden muss.“

Aufbauend auf den Änderungen des StVG muss die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angepasst werden, insbesondere in § 45, um Ländern und Kommunen bei der Förderung einer sicheren, gesundheitsfördernden, klima- und umweltfreundlichen Mobilität größtmögliche Unterstützung zu bieten sowie ungeschützte Verkehrsteilnehmende gegenüber der Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs zu priorisieren.

Der ADFC setzt sich hier u. a. für die vollständige Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen und für den Vorrang für das Errichten von Radverkehrsanlagen gegenüber dem ruhenden Kfz-Verkehr ein.


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