Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e. V.

Mindestabstand beim Überholen

Aus aktuellem Anlass weisen wir erneut auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden hin.

Schon immer müssen Radfahrende mit ausreichendem Abstand überholt werden. Dies wurde in der Vergangenheit von der Rechtsprechung auf mindestens 1,5 Meter, in bestimmten Fällen auf 2 Meter Abstand konkretisiert. Im April wurden 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts in die StVO aufgenommen.

Wir begrüßen es, dass die Polizei NRW Köln voran geht, und mit unserer Unterstützung ein Konzept zur Durchführung von Kontrollen in engen Einbahnstraßen erarbeitet hat. Diese Kontrollen dürfen sich aber nicht auf einzelne Aktionstage beschränken, sondern müssen für eine Breitenwirkung Teil der täglichen polizeilichen Arbeit werden. Außerdem muss dieses Konzept auch auf andere Straßentypen erweitert werden. Bitte sendet Eure Vorschläge für konkrete Straßen an sicher-radfahren.koeln [at] polizei.nrw.de.

Das Thema Mindestüberholabstand scheint allerdings auch in den Köpfen der Kölner Polizei immer noch nicht angekommen zu sein. Auch bei aktuellen Polizei-Pressemitteilungen zu Unfällen mit negativem (!) Überholabstand, bei denen Radfahrende von einem Kfz gerammt und zu Fall gebracht werden, fehlen jegliche Hinweise zur Rechtslage. Die Polizei verpasst hier Tag für Tag große Chancen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in unserer Stadt.

Statt auf die Vermeidung von Unfällen konzentriert sich die Polizei weiter auf die eventuelle Reduzierung von Unfallfolgen durch den Fahrradhelm und instrumentalisiert die Unfallopfer. Auffällig ist auch, dass sich der Polizeipräsident im Bereich Sicherheit von Radfahrenden ausschließlich für das Helmthema einsetzt. Das ist eine vollkommen falsche Prioritätensetzung. Wirksame Maßnahmen wären ein Einsatz für eine sichere Infrastruktur z.B. in der Unfallkommission und die Durchsetzung des richtigen Verkehrsverhaltens aller Verkehrsteilnehmer.


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