Radfahren in der Stadt, Ampelstart von oben

Radfahren in der Stadt - Ampelstart von oben © ADFC/Gerhard Westrich

Verwaltung ist seit 3. Oktober 1998 im Verzug

 

Die Stadtverwaltung hatte bis zum 3. Oktober 1998 Zeit, die zum 1. September 1997 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung umzusetzen.

 

Sie ist seitdem im Verzug und wurde von der Politik dazu aufgefordert, endlich die seit 17 Jahren liegengebliebenen Aufgaben zu erledigen.

Die Stadt Köln stellt heute richtigerweise fest, dass der politische Beschluss, die überfällige Überprüfung der Radwegbenutzungspflicht die Gültigkeit der Radwegschilder nicht aufhebt, auch wenn sie in Köln durchgehend nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen. In der Pressemeldung der Stadtverwaltung sind einige Punkte enthalten, zu denen wir als Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Stellung nehmen wollen.

Der Radfahrer hat die Wahl

Die Überschrift „Bei blauem Radweg-Schild hat der Radfahrer keine Wahl“ suggeriert, dass die blauen Radwegschilder immer und überall gelten. Das ist grundsätzlich richtig, allerdings nur insoweit, wie ein Radweg auch benutzbar ist.

Große Mengen an rutschigem Laub sind jetzt im Herbst beispielsweise ein erhebliches Gefahrenpotential, welches die Benutzungspflicht im Einzelfall aufhebt. Ebenso ist die Nutzung eines mit Scherben übersäten Radwegs selbstverständlich nicht zumutbar. Dies ist an vielen Stellen ganzjährig, insbesondere aber in der Karnevalssaison leider oft wochenlang der Fall. Die Stadt und Köln und die von ihr beauftragte AWB kommen in beiden Fällen ihrer Räumpflicht leider nicht nach. Im Winter wird gar der Schnee auf die Radwege geschoben. Außerdem sind die schmalen Radwege oftmals weder mit einem Lastenrad noch mit einem Kinderanhänger befahrbar.

Die Stadtverwaltung ist dazu aufgefordert, zunächst die Benutzbarkeit des Kölner Radwegenetzes sicherzustellen, bevor sie auf die Einhaltung der Benutzungspflichten pocht.

Zwei Kriterien: Gefahrenlage und Baurichtlinien

Für die Einrichtung eines benutzungspflichtigen Radwegs gibt es zwei Kriterien. Zum einen muss eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden. Zum anderen muss der Radweg aber auch den Baurichtlinien „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA-2010) entsprechen. Nach Auskunft des Fahrradbeauftragten der Stadt Köln auf einer Bürgerversammlung zum Radverkehrskonzept Innenstadt entspricht leider kein Kölner Radweg den Baurichtlinien. Der häufigste Grund ist hier die Unterschreitung der Mindestbreite um bis zu 60%. Auf Nachfrage konnte die Stadt nur ein Radwegteilstück an der Aachener Straße als ERA-konform vermelden. Die Benutzungspflicht der Kölner Radwege ist demnach sofort aufzuheben.

Ampeln können einfach umgestellt werden

Nach der Pressemeldung der Stadt Köln stehen einer Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht noch weitere Kriterien bis auf weiteres entgegen.

Die Räumzeiten der Ampelanlagen sind nach unserer Ansicht bereits heute in Ordnung, allerdings ist eine Anpassung auch einfach möglich. Nach Aussage eines Ampelexperten des Amts für Straßen- und Verkehrstechnik auf einer Veranstaltung in der letzten Woche ist eine Umstellung einer Lichtsignalanlage nur ein Aufwand von wenigen Stunden. Dies muss also lediglich seit 17 Jahren umgesetzt werden.

Die von der Stadt Köln genannten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss stehen nach StVO der Aufhebung der Benutzungsplicht nicht entgegen, sondern sind eine Folge einer über viele Jahrzehnte einseitig auf das Automobil ausgerichteten Verkehrspolitik.

 


Über den ADFC Köln

Der ADFC ist ein Verband von Radlerinnen und Radlern, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Verkehr fahrrad- und fußgängerfreundlicher zu gestalten. Der ADFC Köln e.V. wurde 1979 gegründet. Inzwischen ist die Mitgliederzahl auf über 4.600 fahrradbegeisterte Radlerinnen und Radler angewachsen. Das Gebiet umfasst die Stadt Köln.

Weitere Informationen
https://koeln.adfc.de/pressemitteilung/verwaltung-ist-seit-3-oktober-1998-im-verzug

Häufige Fragen an den ADFC

  • Wie erreiche ich den ADFC Köln?

    ADFC Kreisverband Köln e.V.
    Mauritiussteinweg 11
    50676 Köln

    Telefon: 0221-323919 (AB außerhalb der Öffnungszeiten)
    E-Mail: info [at] adfc.koeln

    Sende uns eine E-Mail

    Anfahrt und Öffnungszeiten

    Vorstand und Ansprechpartner

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus. In Köln setzen wir uns gegenüber der Politik sowie gegenüber der Stadtverwaltung und weiteren Behörden für die Belange unserer 4.600 Mitglieder und der 1 Million Radfahrenden in unserer Region ein.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Wo kann ich Mängel an die Stadt Köln melden?

    Über "Sag’s uns" kannst Du die Stadtverwaltung über Probleme im Kölner Stadtbild informieren. Dazu musst Du einfach die Adresse eintragen, eine passende Kategorie aussuchen und Dein Anliegen absenden. Wenn Du zusätzlich zu Deinem Beitrag ein Foto hochlädts, hilft das der Stadt bei einer zügigen Bearbeitung. Gibt es keine passende Kategorie, kannst Du auch einfach eine Mail an die Stadtverwaltung senden. Fahrradspezifische Themen, wie fehlende Abstellmöglichkeiten, Probleme mit Radwegen oder falschen Schildern kannst Du auch an den Fahrradbeauftragten den Stadt Köln senden.

    weiterlesen

  • Was mache ich bei Falschparkern auf dem Radweg?

    Für den ruhenden Verkehr ist der Verkehrsdienst des Ordnungsamts zuständig.

     

    Die Polizei ist bei Verkehrsbehinderungen, also z.B. einen Radwegparker, ebenso zuständig.

    • 0221 / 229-0, im Zweifel auch die 110

    Beide Behörden benötigen Informationen über die Zeit, den Ort, das Fahrzeug und das Vergehen sowie die Kontaktdaten des Anzeigenden.

    weiterlesen

  • Wo melde ich Radwegschäden und andere Infrastrukturmängel?

    Die Stadt nimmt Probleme unter verschiedenen Adressen entgegen.

    • Fahrradbeauftragter für Radwege, Beschilderung, Fahrradparken
      fahrradbeauftragter [at] stadt-koeln.de
    • Baustellenmanagement für Probleme mit Straßenbaustellen
      baustellenmanager [at] stadt-koeln.de
      Telefon 0221 / 221-27871
    • Ampel-Hotline für fehlerhafte Ampeln
      Telefon 0221 / 221-0
    • Grünflächenamt für Grünschnitt an Radwegen und Probleme in Grünanlagen
      gruenflaechenamt [at] stadt-koeln.de
      0221 / 221-26037 oder -26036

    Viele Themen können auch online über sags-uns.stadt-koeln.de gemeldet werden.

    weiterlesen

  • An wen wende ich mich wegen nicht geräumten Radwegen?

    In Köln sind in der Regel die Reinigungsteams der AWB Köln für Laub, Müll, Scherben, Schnee auf dem Radweg zuständig.

    • Telefon 0221 / 9 22 22 24
    • Innenstadt, Lindenthal, Rodenkirchen
      alteburger [at] awbkoeln.de
    • Deutz, Kalk, Mülheim, Porz
      giessener [at] awbkoeln.de
    • Chorweiler, Ehrenfeld, Nippes
      SRMaarweg [at] awbkoeln.de

    Radwege an Landes- und Bundesstraßen übernimmt dagegen häufig auch der Landesbetrieb Straßen.NRW:

    • Telefon 0221 / 8397-0
    • kontakt [at] strassen.nrw.de

    weiterlesen

  • An wen kann ich mich bei der Polizei wenden?

    • Anzeigen sollte man online auf der Website der Polizei aufgeben oder in eine Wache gehen.
    • Allgemeine Fragen zum Radverkehr und zu Verkehrsregeln bearbeitet sicher-radfahren.koeln [at] polizei.nrw.de.
    • Beschwerden und sonstige Fragen nimmt die Polizei unter poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de entgegen.

    weiterlesen

  • Bekomme ich bei Euch Warnwesten zum Thema 1,5 Meter Abstand?

    Wir bieten keine Warnwesten an und planen dies aus verschiedenen Gründen auch nicht. Es gibt allerdings Warnwesten mit einem 1,5-Meter-Abstand-Motiv beim ADFC Berlin und ADFC Bonn. Außerdem verteilen die Stadt Köln und die Polizei Köln kostenlos Warnwesten auf Veranstaltungen. Noch besser wäre es allerdings, wenn sich die beiden Behörden stärker für mehr Verkehrssicherheit einsetzen würden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein altes Rad spenden will?

    Die Faradgang in der Südstadt und die Radstation am Hauptbahnhof reparieren Fahrräder für Flüchtlinge und andere Bedürftige.

  • Wo kann ich das Radfahren lernen?

    Radfahrschulen bringen jungen oder erwachsenen Menschen das Radfahren bei oder führen Trainings zur besseren Beherrschung des Fahrrads in der Großstadt durch.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt