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Radschnellweg. © Philip Böhme

Dossier: Radschnellverbindungen in NRW

Radschnellwege werden in den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens einen wesentlichen Beitrag leisten, damit insbesondere Pendler*innen kreuzungsarm und sicher ihre Arbeitsplätze, Bildungsstätten und Wohnviertel erreichen.

Radschnellwege machen das Radfahren attraktiver. Sie werden möglichst direkt, kreuzungs- und steigungsarm geführt. Zudem weisen Radschnellverbindungen eine ausreichende Breite für das Nebeneinanderfahren, einen störungsfreien Begegnungsverkehr und Überholvorgänge auf. 

Gut ausgebaute Radschnellwege, welche an das örtliche und das übergeordnete Radwegenetz angeschlossen sind, bieten eine gute Alternative gesund, günstig und zügig unterwegs zu sein. Zudem entlasten Radschnellwege vielfrequentierte Pendlerstrecken (MIV und ÖPNV). Ein gute ausgebautes Radwegenetz und integrierte Radschnellverbindungen in den Ballungsräumen versprechen die Verlagerung vom Autoverkehr auf das Rad und sind damit ein wichtiger Beitrag zu mehr Klimaschutz.

Damit können Verbindungen welche als Radschnellwege ausgestaltet sind insbesondere in den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrswende leisten.

Die vom Bund in zweijährigen Abständen durchgeführte repräsentative Befragung „Fahrrad Monitor“ hat 2021 den Bau von Radschnellwegen als regelrechten Gamechanger für das Gelingen der Verkehrswende im Berufsverkehr identifiziert: drei von vier der Befragten bewerten die bundesweiten Anstrengungen Radschnellwege einzurichten, damit Pendler*innen das Fahrrad häufiger für Fahrten zum Arbeits- bzw. zur Bildungsstätte nutzen als (durchweg) positiv.
Dieses Ergebnis ist unabhängig davon, ob die Befragten regelmäßig Auto- oder Radfahrende sind oder ob sie auf dem Land oder in der Großstadt leben. Immerhin ein Drittel der Befragten, welche bisher nicht das Rad für den Arbeits- oder Bildungsweg nutzt kann sich dieses vorstellen, wenn es eine Radschnellverbindung gibt.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass für den zügigen Bau von Radschnellwegen ein sehr hohes allgemeines Interesse besteht – und eben nicht nur ein Partikularinteresse einer begrenzten Zahl von Arbeitnehmenden, die aktuell das Rad zum beruflichen Pendeln nutzen. 

Nordrhein-Westfalen stellt zudem im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz klar, dass der Rad- und Fußverkehr gleichwertig neben dem öffentlichen Personenverkehr und Individualverkehr steht. Es ist also an der Zeit Radschnellverbindungen in Nordrhein-Westfalen in die Umsetzung zu bringen.

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