Geschwindigkeit und Sichtbarkeit

Besonders in der dunklen Jahreszeit kommt es auf die Anpassung der Geschwindigkeit und eine gute Sichtbarkeit an.

Licht am Fahrrad © www.bumm.de | pd-f

Am Wochenende haben wir die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Spätestens jetzt sind wir in der dunklen Jahreshälfte angekommen. Diese ist gleichzeitig auch die Phase, in der den zahlreichen Polizeibehörden in unserem Land nichts anderes einfällt, als Warnwesten zu bewerben oder zu verschenken, statt sich um die Durchsetzung der Gesetzeslage zu kümmern.

Angepasste Geschwindigkeit

Was in dieser Diskussion wieder vollends fehlt, ist der Hinweis auf die Straßenverkehrs-Ordnung. In §3 StVO sagt der Gesetzgeber ganz eindeutig, dass die Geschwindigkeit jederzeit an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasst werden muss.

Wer also zum Beispiel auf einer rutschigen Fahrbahn unterwegs ist, wem in einer engen Veedelsstraße ein anderes Fahrzeug entgegenkommt, wer im Dunkeln ein Fahrzeug fährt oder wer eine Strecke bei Regenwetter zurücklegt, muss die Geschwindigkeit deutlich reduzieren.

Wir würden uns sehr wünschen, dass die Einhaltung der StVO und die Kommunikation der Regeln das Hauptaugenmerk der Polizeibehörden wäre, denn dieses Thema gehört eigentlich in jede zweite Pressemitteilung.

 

Licht am Fahrrad

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung legt der Gesetzgeber außerdem fest, welche lichttechnischen Einrichtungen ein Fahrrad benötigt. Dazu gehören allen voran jeweils eine zugelassene Leuchte vorn und hinten, die auch gern in ihrer Qualität über die Vorschriften aus §67 StVZO hinausgehen dürfen. Zusätzlich werden allerlei Reflektoren vorgeschrieben, die u.a. die seitliche Sichtbarkeit verbessern.

Durch die weite Verbreitung des Nabendynamos sind immer mehr Radfahrende mit ordentlichem Licht unterwegs. Man sieht allerdings immer wieder einige Unverbesserliche, die ohne Licht unterwegs sind. Auch wenn das nur in den seltensten Fällen zu Unfällen führt, nervt es alle anderen Menschen sehr und sorgt für zahlreiche Schreckmomente und ein schlechtes Image für den Radverkehr.

Mit den immer heller werdenden Scheinwerfern gibt es allerdings ein mittlerweile nicht mehr ganz neues Problem: Falsch (zu hoch) eigestellte Scheinwerfer blenden den Gegenverkehr und lassen andere Menschen kurzzeitig nahezu erblinden. Bitte stellt Eure Scheinwerfer gerade so hoch ein, dass ihr die Strecke vor Euch gut sehen könnt. Um die Beleuchtung des Kölner Doms kümmern sich dagegen bereits Profis.


Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • eine starke Lobby für den Radverkehr
  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin Radwelt
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • Kostenlos Parken in der Kölner Radstation
  • das Kölner Magazin fahrRAD!
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Jetzt Mitglied werden
https://koeln.adfc.de/neuigkeit/geschwindigkeit-und-sichtbarkeit

Häufige Fragen an den ADFC

Bleiben Sie in Kontakt