Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e. V.

Der Radfahrer hat die Wahl

Stellungnahme zur Pressemitteilung der Stadt Köln „Bei blauem Radweg-Schild hat der Radfahrer keine Wahl“

Verwaltung ist seit 3. Oktober 1998 in Verzug

Die Stadtverwaltung hatte bis zum 3. Oktober 1998 Zeit, die zum 1. September 1997 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung umzusetzen. Sie ist seitdem mit der Einzelfallprüfung in Verzug und wurde von der Politik dazu aufgefordert, endlich die seit 17 Jahren liegengebliebenen Aufgaben zu erledigen.

Die Stadt Köln stellt heute richtigerweise fest, dass der politische Beschluss, die überfällige Überprüfung der Radwegbenutzungspflicht die Gültigkeit der Radwegschilder nicht aufhebt, auch wenn sie in Köln durchgehend nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen. In der Pressemeldung der Stadtverwaltung sind einige Punkte enthalten, zu denen wir als Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Stellung nehmen wollen.

Der Radfahrer hat die Wahl

Die Überschrift der Pressemitteilung „Bei blauem Radweg-Schild hat der Radfahrer keine Wahl“ suggeriert, dass die blauen Radwegschilder immer und überall gelten. Das ist grundsätzlich richtig, allerdings nur insoweit, wie ein Radweg auch benutzbar ist.

Große Mengen an rutschigem Laub sind jetzt im Herbst beispielsweise ein erhebliches Gefahrenpotential, welches die Benutzungspflicht im Einzelfall aufhebt. Ebenso ist die Nutzung eines mit Scherben übersäten Radwegs selbstverständlich nicht zumutbar. Dies ist an vielen Stellen ganzjährig, insbesondere aber in der Karnevalssaison leider oft wochenlang der Fall. Die Stadt Köln und die von ihr beauftragte AWB kommen in beiden Fällen ihrer Räumpflicht leider nicht nach. Im Winter wird gar der Schnee auf die Radwege geschoben. Außerdem sind die schmalen Radwege oftmals weder mit einem Lastenrad noch mit einem Kinderanhänger befahrbar.

Die Stadtverwaltung ist dazu aufgefordert, zunächst die Benutzbarkeit des Kölner Radwegenetzes sicherzustellen, bevor sie auf die Einhaltung der Benutzungspflichten pocht.

Zwei Kriterien: Gefahrenlage und Baurichtlinien

Für die Einrichtung eines benutzungspflichtigen Radwegs gibt es zwei Kriterien. Zum einen muss eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden. Die Verwaltung vergisst aber gern, dass ein benutzungspflichtiger Radweg aber auch den Baurichtlinien „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA-2010) entsprechen muss.

Nach Auskunft des Fahrradbeauftragten der Stadt Köln auf einer Bürgerversammlung zum Radverkehrskonzept Innenstadt entspricht leider kein Kölner Radweg den Baurichtlinien. Der häufigste Grund ist hier die Unterschreitung der Mindestbreite um bis zu 60%. Auf Nachfrage konnte die Stadt nur ein Radwegteilstück an der Aachener Straße als ERA-konform vermelden.

Die Benutzungspflicht der Kölner Radwege ist demnach sofort aufzuheben.

Ampeln können einfach umgestellt werden

Nach der Pressemeldung der Stadt Köln stehen einer Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht noch weitere Kriterien bis auf weiteres entgegen.

Die Räumzeiten der Ampelanlagen sind nach unserer Ansicht bereits heute in Ordnung, allerdings ist eine Anpassung auch einfach möglich. Nach Aussage eines Ampelexperten des Amts für Straßen- und Verkehrstechnik auf einer Veranstaltung in der letzten Woche ist eine Umstellung einer Lichtsignalanlage nur ein Aufwand von wenigen Stunden. Dies muss also lediglich seit 17 Jahren umgesetzt werden.

Die von der Stadt Köln genannten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss stehen nach StVO der Aufhebung der Benutzungsplicht nicht entgegen, sondern sind eine Folge einer über viele Jahrzehnte einseitig auf das Automobil ausgerichteten Verkehrspolitik.

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