Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e. V.

Helmberatungsstelle

Kidical Mass © ADFC / Deckbar

Position des ADFC Köln zum Fahrradhelm

Über kaum ein Thema wird so erbittert gestritten wie über den Fahrradhelm. Wir haben hier die wichtigsten Information zum Helm zusammengefasst.

Unsere Position

In Deutschland besteht generell keine Helmpflicht für Radfahrende, weder im Allgemeinen noch für bestimmte Altersgruppen, in bestimmten Regionen oder bei Gruppenfahrten.

Wir werden als ADFC allerdings immer wieder von Bürgern oder Behörden aufgefordert, für Helme zu werben oder z.B. in Fernsehbeiträgen einen Helm zu tragen. Im Gegensatz dazu beschweren sich andere Menschen bereits, wenn auf Bildern in unseren Medien Helmträger erscheinen.

Wir haben zum Helm eine neutrale Position. Ein Fahrradhelm kann sicherlich in bestimmten Fällen einigen Verletzungen, Schürfwunden oder Prellungen vorbeugen, aber ist nicht wirklich dafür ausgelegt, beispielsweise bei einem Autounfall wirksam zu sein. Von daher sollte jede Person für sich selbst entscheiden, wie sie das Risiko eines Unfalls mit Kopfverletzung und den Sinn eines Helms für sich einschätzt.

Die Wahrscheinlichkeit für eine schwere Kopfverletzung ist als Fußgänger übrigens sogar etwas höher als auf dem Fahrrad. Im Auto ist das Risiko für schwere Verletzungen im Kopfbereich auch nach Einführung von ABS, Airbag usw. weiterhin sogar signifikant höher als auf dem Rad. Dies liegt insbesondere an den großen Kräften, die bei einem Unfall mit hoher Geschwindigkeit auf den Kopf einwirken. Und dennoch fragt hier niemand nach Helmen.

Was ist wichtig?

Viel wichtiger als die Frage nach dem Fahrradhelm sind eine viel bessere Infrastruktur mit deutlich mehr Platz für Fußgänger und Radfahrende sowie eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise aller Verkehrsteilnehmer. Insbesondere die Kommunen sind gefragt, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer über den Verkehrsfluss des Autoverkehrs zu stellen, wie es ihnen die Verwaltungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung verbindlich vorschreibt.

Wer sich für einen Fahrradhelm entscheidet, sollte beachten, dass es auf das richtige Tragen ankommt. Zuallererst sollte der Helm für den Träger passend sein. Ein zu kleiner oder zu großer Helm sitzt nicht richtig und kann nicht schützen. Und selbstverständlich wird nur ein leichter und komfortabler Helm gerne getragen. Die TÜV- und GS-Siegel bescheinigen die grundsätzliche Qualität. Nach Norm (CE EN1078) wird getestet, ob Helme einer Aufprallgeschwindigkeit von lediglich 20 km/h standhalten. Aktuelle Tests der Stiftung Warentest oder des ADAC helfen als erste Information. Als Helmberatungsstelle bei der Auswahl und der Einstellung eines Fahrradhelms eignet sich am besten der Fachhandel.

Fehler beim Tragen eines Fahrradhelms

Oftmals sehen wir gefährliche Fehler beim Tragen von Fahrradhelmen:

  • Helme werden häufig weit nach hinten geschoben getragen. Der Helm sollte aber waagerecht sitzen, um auch den vorderen Kopfteil schützen zu können.
  • Der Kinnriemen sollte relativ eng eingestellt werden, damit der Helm nicht verrutscht. Gerade einmal 1-2 Finger dürfen noch zwischen Kinn und Riemen passen. Wer den Helm zu locker trägt, konterkariert die Wirkung des Helms.
  • Helme sollten nach 3-4 Jahren ausgetauscht werden, da das Material nach einiger Zeit durch Umwelteinflüsse spröde und brüchig wird. Beim Kauf sollte man daher bereits auf das Produktionsdatum des Helms achten.
  • Ebenso muss der Helm nach einem Unfall oder nach einem Sturz aus großer Höhe zwingend ausgetauscht werden. Beschädigungen sind in der Regel nicht mit bloßem Auge erkennbar.
  • Kinder sollten auf Spielplätzen, z.B. beim Klettern oder Rutschen, keinen Helm tragen, da hier eine erhebliche Strangulationsgefahr vom Helm ausgeht.

Die Rechtslage

Da es keine Helmpflicht für Radfahrer gibt, gilt nach gängiger Rechtsprechung bei Alltagsradfahrern das Fehlen eines Fahrradhelms bei einem Unfall auch nicht als Mitverschulden. Für Radurlaube im Ausland können jedoch abweichend von der deutschen Rechtslage andere Regelungen für Kinder oder Erwachsene gelten.

Wer jedoch ein S-Pedelec fährt, nutzt kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Daraus folgt neben weiteren Besonderheiten auch, dass Fahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen. Unklar ist, welche Art Helm als geeignet für Fahrer eines S-Pedelec anzusehen ist. Die Industrie hat aufgrund der Regelungslücke die Norm NTA 8776 entwickelt.

Die Rolle Dritter

Versicherungen haben bereits versucht, Unfallopfern, die beispielsweise von einer rücksichtslos geöffneten Autotür vom Rad geholt wurden, eine Mitschuld zuzuordnen, um einen Teil der Reha-Kosten nicht übernehmen zu müssen. Die Versicherer waren damit aber bislang vor Gericht letztinstanzlich aufgrund der auch in Deutschland geringen Helmtragequote nicht erfolgreich. Aber allein der Versuch zeigt, dass Versicherungen und ihre Verbände keine neutrale Rolle bei der Helmfrage einnehmen.

Warum fast alle Kampagnen für das Tragen von Fahrradhelmen und die Erhöhung der Helmtragequote von Organisationen finanziert werden, die der Autoindustrie und der Versicherungsbranche nahestehen, sollte einen misstrauisch stimmen. Ob da eine Schuldverschiebung zum Radfahrer die eigentliche Motivation ist, können wir nicht abschließend beurteilen. Eine höhere Helmtragequote könnte jedoch eine Helmpflicht durch die Hintertür zur Folge haben und sich nachhaltig negativ auf die Verkehrswende auswirken.

Fazit

Zusammenfassend ist der Helm nicht die Lösung des Problems, viel wichtiger sind gute Infrastruktur, vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme, wie uns zum Beispiel die Niederlande zeigen.

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