Visualisierung: Firmhofer + Günther Architekten

Neubau der Rheinbrücke Leverkusen

Aktuell läuft ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Leverkusener Autobahnbrücke. Die Brücke ist eine wichtige Verbindung zwischen den nördlichen Stadtteilen der Städte Köln und Leverkusen.

Alternative Rheinüberquerungen sind nur über einen Umweg von 6 km (Rheinfähre Langel) bzw. 16 km (Mülheimer Brücke Köln) möglich und damit für den Radverkehr unzumutbar.

Da die Bedeutung des Radverkehrs in den kommenden Jahren massiv zunehmen wird, ist hier bei langfristigen Bauvorhaben eine entsprechende Planung zu berücksichtigen. Die Städte im Umfeld der Leverkusener Autobahnbrücke haben sich ambitionierte Ziele gesetzt. Köln will beispielsweise den Radverkehrsanteil im Rahmen des Konzepts „Köln mobil 2025“ in den nächsten 10-15 Jahren um 50% steigern. Darüber hinaus sind mittelfristig Vorgaben von Land und Bund für eine deutliche Förderung des Radverkehrs zu erwarten, um die Ziele der Pariser UN-Klimaschutzkonferenz 2015 zu erreichen.

Notwendiger Ausbau nach Radwegschnellwegstandard

Wir sehen die geplante Einrichtung von gemeinsamen Fuß- und Radwege von 2,75 Meter bzw. 3,25 Meter Breite nicht als ausreichend an. Darüber hinaus führt die gemeinsame Führung von Fußverkehr und Radverkehr durch den prinzipbedingten Geschwindigkeitsunterschied zu vermeidbaren Konflikten zwischen den Teilnehmern der beiden nachhaltigsten Verkehrsformen.

Eine wichtige Fernverbindung wie die Leverkusener Autobahnbrücke sollte heutzutage nach dem Radwegschnellwegstandard ausgebaut werden. Dies bedingt einen Zweirichtungsradweg von 4 Metern Breite sowie einen mindestens 2 Meter breiten Fußweg. Eine Planung nach diesem Standard ermöglicht die Einbindung in das geplante landesweite Radschnellwegnetz. Dieses ist beispielsweise im Ruhrgebiet (RS1) bereits im Aufbau.

Eine nachträgliche Erweiterung wäre sicherlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden, wenn dies nicht gar unmöglich ist.

Bei einer Breite des Fußwegs von mindestens 2 Metern müssen Fußgänger auch im Begegnungsverkehr nicht auf den Radweg ausweichen. Wir empfehlen darüber hinaus am Brückengeländer verweilenden Fußgängern zusätzlich einen halben Meter Raum zu geben.

Bei einer Breite des Radwegs von 4 Metern wird ein Überholen auch im Begegnungsverkehr ermöglicht. Ebenso ist so die Nutzung durch mehrspurige Lastenfahrräder, Kinderanhänger und Liegeräder problemlos möglich.

Um S-Pedelecs auf der Brücke zuzulassen und damit insbesondere Pendlern mit weiterem Anfahrtsweg eine umweltfreundliche Alternative zum Automobil zu ermöglichen, ist für diese Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von 30 km/h einzuplanen. Für eine sichere Umsetzung ist hier ebenso die Erweiterung der Radwegbreite auf vier Meter erforderlich.

Über die Ausführung der Brücke hinaus ist es wichtig, eine sichere Anbindung an das Radwegenetz NRW sicherzustellen. Hierzu muss das Land insbesondere die viel zu engen Kurvenradien der aktuellen Planung überprüfen. Die aktuell geplante Steigung der Rampen erlaubt aus unserer Sicht auch hier keine gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr. Bei einer Trennung der beiden Verkehrsarten ist es ebenso möglich, auf die Verweilbereiche für Rollstuhlfahrer im Bereich des Radwegs zu verzichten.

Da die Mehrkosten eines Ausbaus der Leverkusener Autobahnbrücke nach Radschnellwegstandard im Vergleich zu den Gesamtkosten eher gering sind, steht aus unserer Sicht einer Umsetzung unserer Forderungen nichts im Wege. Es sollte eher auf eine Autofahrspur verzichtet werden, als auf einen guten Ausbau für den Fuß- und Radverkehr.

Alternativ könnte ggf. eine reine Autobahnbrücke in Kombination mit einer parallel geführten Fußgänger- und Radfahrerbrücke nach oben beschriebenen Radschnellwegstandard kostengünstiger realisiert werden. In diesem Fall sollte die Brücke für Radfahrer und Fußgänger mit hoher Priorität umgesetzt werden.

In jedem Fall ist während der Bauphase zu jeder Zeit eine durchgängige Nutzbarkeit der Brücke für den Rad- und Fußverkehr sicherzustellen.

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