Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e. V.

Sichtzeichen und Wunder: Radfahrstreifen Aachener Straße

Ende August veröffentlichten wir eine Stellungnahme zum neuen Radfahrstreifen auf der Aachener Straße. Die Bezirksvertretung Innenstadt lud uns daraufhin zu einem Ortstermin am 01.09.2020 ein.

Das Ergebnis freut uns sehr. Die Verwaltung hat sich flexibel gezeigt, und einen großen Teil unserer Vorschläge übernommen. Wir bedanken uns dafür, insbesondere bei der Bezirksvertretung mit Bezirksbürgermeister Hupke, die sich um eine gute Lösung bemüht haben.

Geändert wird:

  • das ursprünglich geplante Rauf und Runter zwischen Fahrbahn und Hochbord-Radweg entfällt. Der Radverkehr bleibt ab Brabanter Straße durchgängig auf der Fahrbahn
  • der Radfahrstreifen wurde auf 2,25–2,35m verbreitert, weil eine Fahrspur gemäß unseres Vorschlags schmaler wird
  • die schraffierte Sperrfläche am Beginn des Radfahrstreifens wird mit Leitboys gesichert

Die Mitteilung der Verwaltung enthält eine übersichtliche Darstellung des alten und des neuen Plans. Wahr ist leider, dass für die neue Flächenaufteilung ein dünnstämmiger Baum gefällt werden muss. Ursächlich ist, dass die Verwaltung zwei Fahrspuren im Kreuzungsbereich Moltkestraße für unabdingbar hält.

Ganz großartig finden wir, dass die Verwaltung von Anfang an Leitboys installieren wird. Das sogenannte "Sichtzeichen L30.2" ist für uns nicht weniger als ein Zeichen der Hoffnung. Diese kleine Stück Plastik ist wichtig für das Sicherheitsbedürfnis der Radfahrenden, die aus täglicher Erfahrung wissen, dass Sperrflächen und durchgezogene Linien alleine für den KFZ-Verkehr in Köln schon lange kein Hindernis mehr sind.

Ein Wermutstropfen bleibt: Die Verwaltung möchte auf dem Abschnitt Tempo 50 beibehalten. Die Begründung: "Eine Tempo-30-Regelung wird auf der Aachener Straße dort nicht umgesetzt, wo sich KVB und Kfz-Verkehr denselben Straßenkörper teilen, die KVB also keinen eigenen Gleiskörper hat." Wir hoffen darauf, dass findige Köpfe dafür noch eine Lösung finden. Gibt es Beispiele aus anderen Städten für diesen Fall? Lässt sich die KVB auf ein Tempolimit ein?

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