Trasse für die RadPendlerRoute von Bergisch Gladbach nach Köln

 

Stellungnahme ADFC Köln und ADFC RheinBerg-Oberberg zum Beschluss der Bezirksvertretung Köln-Mülheim zur Trasse für die RadPendlerRoute 2 (Bergisch Gladbach – Köln) vom 13.06.2022 (AN/1233/2022)

 

Wir begrüßen, dass die BV Mülheim mit ihrem Beschluss vom 13.06.2022 den Beginn der Planung der Radpendlerroute zwischen Bergisch Gladbach und Köln befürwortet. Wir bitten den Verkehrsausschuss allerdings, dem Beschluss in wesentlichen Punkten nicht zu folgen.

Die BV weicht mit ihrem Beschluss sowohl in der Trassenführung als auch in den Ausbaustandards so ab, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Radpendlerroute kaum möglich ist. 

In der 2019 vorgelegten Machbarkeitsstudie wird der RPR ein Potenzial von bis zu 4.200 Radfahrten pro Tag und einer Verlagerung von bis zu 1,6 Millionen PKW-Kilometer bescheinigt. Dies betrifft – wie bei grundsätzlich allen Radschnellwegprojekten – selbstverständlich nicht alleine nur diejenigen, die die Route von Anfang bis Ende befahren, sondern auch und gerade Teilabschnitte. Die Studie sieht durch die dichte Besiedlung entlang der Route ein Potenzial für “Verkehrsverlagerungen auf der gesamten Route” sowie “kurze Anbindungen und hohe Potentiale im gesamten Streckenverlauf”. Exemplarisch genannt werden die ÖPNV-Haltestellen Thielenbruch, drei Schulen und diverse Arbeitgeber.

Die Route der BV Mülheim entfernt sich in Dellbrück (über Thurner Kamp) noch einmal deutlicher von der Kern-Besiedlung und der ÖPNV-Haltestelle Thielenbruch als alle bisher diskutierten Varianten (Siehe Karte). Das ist kontraproduktiv, weil so die Quell- und Zielverkehre entlang der Strecke nicht angebunden werden. Die erwünschten Verlagerungspotenziale können so nicht erreicht werden.

Auf der restlichen Strecke in Richtung Bergisch Gladbach schließt die BV sich der Wunschroute einer Bürgerinitiative an, schließt aber gleichzeitig jegliche Maßnahmen auf der Gierather Straße aus. Die Route solle lediglich durch “Verkehrsschilder” gekennzeichnet werden. Das ist absolut unzureichend – ebenso die Vorstellung der BV, dass 4.200 Radfahrbewegungen auf den vorhandenen Fuß- und Radwegen abgewickelt werden könnten. Für Radpendlerrouten oder Radschnellverbindungen gelten bestimmte Ausbaustandards (siehe “Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten”, FGSV 2021), weil nur so die zu erwartenden Verkehrsstärken sicher abgewickelt werden können. Zudem sind attraktive, komfortable und konfliktarme Radwege die Voraussetzung dafür, dass Menschen für den Umstieg auf das Rad gewonnen werden können. Beide Ziele verfehlt die BV mit ihrem Beschluss deutlich.

Der Beschluss der BV scheint mit heißer Nadel gestrickt zu sein. Tippfehler, das Fehlen einer Übersichtskarte, das Vorlegen einer neuen Variante ohne jede Vordiskussion in Facharbeitskreisen oder am Runden Tisch Radverkehr – so darf die Beschlussfindung für ein langjähriges und zukunftsweisendes Projekt nicht laufen.

Wir bitten den Verkehrsausschuss zudem dafür zu sorgen, dass der mit dem bisher einzigen Workshop begonnene und dann weitgehend abgebrochene gemeinsame Gesprächsfaden wieder aufgenommen wird. Neben der Entscheidung für die Trassenvarianten ist der dringend notwendige nächste Schritt, die Qualitäts- und Ausbaustandards für alle Trassen mit den Verbänden zu diskutieren. Der Verkehrsausschuss sollte die Einrichtung eines Facharbeitskreis dazu zwischen der Stadtverwaltung, dem Projektkonsortium, den Verbänden und dem Verkehrsausschuss beschließen. Eile ist geboten, denn die ersten Planungsschritte für unstrittige Teilabschnitte der Radpendlerrouten wurden bereits gestartet.

 

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