Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e. V.

Umgestaltung der Berrenrather Straße - Baubeschluss

Es ist endlich soweit: Das Herzstück der geschäftigen Berrenrather Straße in Köln-Sülz, der Abschnitt zwischen Universitätsstraße und Sülzgürtel, soll umgestaltet werden. Geplant wird bereits seit sechs Jahren.

In zwei Bürgerwerkstätten wurde 2014 und 2015 intensiv diskutiert und Alternativen abgewogen. Ziele des Umbaus waren und sind „die Förderung des Radverkehrs und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende“.

Wir haben uns die Pläne angesehen, und sie mit den Ergebnissen der Diskussionen von damals und der neuen Gesetzeslage abgeglichen. Wir haben eine Reihe von Detail-Vorschlägen – es lohnt sich aber auch, noch einmal über eine alternative Flächenverteilung nachzudenken:

  • Geschwindigkeitsbegrenzung: Die Beschlussvorlage enthält gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Bereits bei der Planung wurde 2016 Tempo 20 für Teilbereiche beschlossen. Wir fordern durchgehend Tempo 20 im gesamten Planungsabschnitt
  • Alternativer konfliktarmer Fahrbahnquerschnitt: Der Radverkehr soll auf 1,75m breiten Schutzstreifen (inkl. Markierung) geführt werden. Würde man das Parken auf eine Straßenseite konzentrieren, wären Streifen von 2,50m möglich. Die Kombination aus alternativem Querschnitt und 4,50m Restfahrbahn ist aus unserer Sicht eine ideale Kompromisslösung, die hilft, Konflikte zu vermeiden und die den Bedürfnissen des steigenden Radverkehrs noch angemessen ist.
  • Faktisches Überholverbot: Beim jetzt vorgeschlagenen Querschnitt können Autos im Begegnungsverkehr die Radfahrenden auf dem Schutzstreifen nicht mit dem notwendigen Abstand von 1,5 Metern überholen. In der neuen StVO wird dieser Überholabstand verbindlich festgeschrieben. Kraftfahrzeuge dürfen hier also nur überholen, wenn kein Gegenverkehr vorhanden ist. Wir erwarten häufige Abstandskontrollen durch die Polizei.
  • Halteverbot auf Schutzstreifen: In der Planungsphase wurde als Argument für Schutzstreifen angeführt, dass man hier auch mal mit Auto anhalten könne. Mit der StVO-Novelle entfällt diese Möglichkeit. Wir erwarten, dass Ordnungsamt und Polizei das Halteverbot konsequent durchsetzen. Ein entsprechendes Konzept ist mit dem Baubeschluss zu beauftragen.
  • Parken und Liefern nicht zulasten der Sicherheit: Lieferzonen müssen ausreichend dimensioniert sein. Lieferfahrzeuge, die nicht in Ladezonen passen, bringen große Risiken für den Radverkehr, weil Ausweichmanöver in den fließenden Verkehr und Dooring-Unfälle provoziert werden. Für LKW sind die nur 2,10m breiten geplanten Ladezonen nicht ausreichend. Zu kurz erscheinen die Lieferzonen vor den Hausnummern 357, 218, 240, 218.
  • In den Bereichen, in den sich Rad- und KfZ-Verkehr verflechten, darf es keine Multifunktionsflächen geben, die von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Ein- und Ausparkvorgänge auf diesen Abschnitten erzeugen unnötige Gefahren. Dies betrifft die Einfahrten zu den Kreisverkehren (Hausnummern 138, 155, 260, 262, 311) und die Querungsinseln (Hausnummern 208, 209, 234, 292, 347, 348) sowie die Kreuzungen (Ecke Sülzgürtel, Ecke Arnulfstr./Weyertal).
  • Kreisverkehr Weyertal: Der Kreisverkehr am Weyertal muss selbstverständlich ohne freilaufende Rechtsabbieger gebaut werden. Ob Bypässe nur für den Radverkehr machbar sind, müsste geprüft werden.

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