Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e. V.

Umgestaltung der Berrenrather Straße - Baubeschluss

Es ist endlich soweit: Das Herzstück der geschäftigen Berrenrather Straße in Köln-Sülz, der Abschnitt zwischen Universitätsstraße und Sülzgürtel, soll umgestaltet werden. Geplant wird bereits seit sechs Jahren.

In zwei Bürgerwerkstätten wurde 2014 und 2015 intensiv diskutiert und Alternativen abgewogen. Ziele des Umbaus waren und sind „die Förderung des Radverkehrs und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende“.

Wir haben uns die Pläne angesehen, und sie mit den Ergebnissen der Diskussionen von damals und der neuen Gesetzeslage abgeglichen. Wir haben eine Reihe von Detail-Vorschlägen – es lohnt sich aber auch, noch einmal über eine alternative Flächenverteilung nachzudenken:

  • Geschwindigkeitsbegrenzung: Die Beschlussvorlage enthält gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Bereits bei der Planung wurde 2016 Tempo 20 für Teilbereiche beschlossen. Wir fordern durchgehend Tempo 20 im gesamten Planungsabschnitt
  • Alternativer konfliktarmer Fahrbahnquerschnitt: Der Radverkehr soll auf 1,75m breiten Schutzstreifen (inkl. Markierung) geführt werden. Würde man das Parken auf eine Straßenseite konzentrieren, wären Streifen von 2,50m möglich. Die Kombination aus alternativem Querschnitt und 4,50m Restfahrbahn ist aus unserer Sicht eine ideale Kompromisslösung, die hilft, Konflikte zu vermeiden und die den Bedürfnissen des steigenden Radverkehrs noch angemessen ist.
  • Faktisches Überholverbot: Beim jetzt vorgeschlagenen Querschnitt können Autos im Begegnungsverkehr die Radfahrenden auf dem Schutzstreifen nicht mit dem notwendigen Abstand von 1,5 Metern überholen. In der neuen StVO wird dieser Überholabstand verbindlich festgeschrieben. Kraftfahrzeuge dürfen hier also nur überholen, wenn kein Gegenverkehr vorhanden ist. Wir erwarten häufige Abstandskontrollen durch die Polizei.
  • Halteverbot auf Schutzstreifen: In der Planungsphase wurde als Argument für Schutzstreifen angeführt, dass man hier auch mal mit Auto anhalten könne. Mit der StVO-Novelle entfällt diese Möglichkeit. Wir erwarten, dass Ordnungsamt und Polizei das Halteverbot konsequent durchsetzen. Ein entsprechendes Konzept ist mit dem Baubeschluss zu beauftragen.
  • Parken und Liefern nicht zulasten der Sicherheit: Lieferzonen müssen ausreichend dimensioniert sein. Lieferfahrzeuge, die nicht in Ladezonen passen, bringen große Risiken für den Radverkehr, weil Ausweichmanöver in den fließenden Verkehr und Dooring-Unfälle provoziert werden. Für LKW sind die nur 2,10m breiten geplanten Ladezonen nicht ausreichend. Zu kurz erscheinen die Lieferzonen vor den Hausnummern 357, 218, 240, 218.
  • In den Bereichen, in den sich Rad- und KfZ-Verkehr verflechten, darf es keine Multifunktionsflächen geben, die von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Ein- und Ausparkvorgänge auf diesen Abschnitten erzeugen unnötige Gefahren. Dies betrifft die Einfahrten zu den Kreisverkehren (Hausnummern 138, 155, 260, 262, 311) und die Querungsinseln (Hausnummern 208, 209, 234, 292, 347, 348) sowie die Kreuzungen (Ecke Sülzgürtel, Ecke Arnulfstr./Weyertal).
  • Kreisverkehr Weyertal: Der Kreisverkehr am Weyertal muss selbstverständlich ohne freilaufende Rechtsabbieger gebaut werden. Ob Bypässe nur für den Radverkehr machbar sind, müsste geprüft werden.

Verwandte Themen

Es war einmal ein Radverkehrskonzept für Köln?

Von der Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt ist in Köln noch nicht viel zu sehen. Stattdessen gibt es…

Unterführung der Stadtbahn Luxemburger Straße / Militärring

Stellungnahme des ADFC Köln und weiteren Einwendern und Akteuren zum Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung…

Fahrradreparatursäulen in Köln

In Köln gibt es im ganzen Stadtgebiet kostenlos nutzbare Reparatursäulen für Fahrräder. Diese haben die wichtigsten…

ADFC Köln in Twitter/X

Da wir durch die aktuellen Algorithmen in Twitter nur noch eine sehr begrenzte Reichweite erzielen können, konzentrieren…

Sicheres Fahrradfahren: Überholen auf dem Radweg

Die StVO regelt u. a. wo und wie überholt werden darf. Das richtige Verhalten wird in diesem Artikel erläutert.

ADFC Köln in YouTube

In unserem YouTube-Kanal haben wir ein umfangreiches Archiv mit unseren Fernsehbeiträgen aufgebaut. Zusätzlich haben wir…

Dornrädchen

Im Rahmen des Langzeitprojekts Re_Cycling arbeitet das Künstlerduo Manni & Wolle im RadverkehrsInfrastrukturMuseum KRIM…

Kölner Oberbürgermeisterwahl 2025

Bei der Kölner Oberbürgermeisterwahl 2025 in einem Monat wollen dreizehn Kandidierende die Nachfolge von Henriette Reker…

Anlage F zur Einkommenssteuererklärung

Wir stellen die Anlage F zur Einkommenssteuererklärung vor

https://koeln.adfc.de/artikel/umgestaltung-der-berrenrather-strasse-baubeschluss

Bleiben Sie in Kontakt