Et kölsche Jrundjesetz
Die Stadt Köln verfährt im Unterhalt der Straßen streng nach dem kölnischen Grundgesetz. Dies hat Folgen, die man u.a. in der Verkehrsunfallstatistik der Kölner Polizei ablesen kann.
§ 1: Et es wie et es!
Die Kölner Verkehrsinfrastruktur ist in einem schlechten Zustand. Eine Brücke nach der anderen wird zum Sanierungsfall. Über den Zustand der Radwege gibt es kaum ein gutes Wort zu verlieren.
§ 2: Et kütt wie et kütt!
Die Stadtverwaltung aber auch das Land NRW haben die Infrastruktur über Jahrzehnte kaum gewartet. Zusätzlich ist die Belastung durch den Autoverkehr immens gestiegen.
§ 3: Et hätt noch emmer joot jejange!
Die Behörden sind immer noch der Meinung, dass das Fahren des Unterhalts am unteren Limit kein Problem im Alltag darstellt.
§ 4: Wat fott es, es fott!
Man geht in Köln davon aus, dass die Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Und doch vergeht kaum ein Monat, in dem nicht eine neue Hiobsbotschaft auf den Tisch kommt.
§ 5: Et bliev nix, wie et wor!
Statt sich um den Bestand der Infrastruktur zu kümmern, plant man an vielen Stellen sogar noch den Ausbau der Autobahnen und Zufahrtsstraßen rund um Köln.
§ 6: Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet!
Ein wichtiges Instrument zur Erfassung der Probleme wären die Verkehrsschauen. Diese sind den Kommunen für alle Straßen in einem Turnus von eins bis vier Jahren vorgeschrieben. Aber dies scheint in Köln unbekannt zu sein.
§ 7: Wat wells de maache!
Bei bislang jeder Anfrage nach Protokollen zu Verkehrsschauen gab es die Nachricht, dass diese seit mindestens zehn Jahren nicht mehr durchgeführt wurden. Ein Auslassen von Verkehrsschauen ist jedoch nur mit Genehmigung der Bezirksregierung Köln erlaubt.
§ 8: Maach et jot, ävver nit zo of!
Ob Verkehrsschauen in Köln gut durchgeführt werden würden, können wir nicht beurteilen, aber sicher ist, dass man sich konsequent an den zweiten Teil dieser Regel hält. Nach Auskunft der Bezirksregierung liegt keine Ausnahmeregelung für Köln vor.
§ 9: Wat sull dä Kwatsch?
Verkehrsschauen sind eines der wichtigsten Mittel, um Probleme in der Infrastruktur zu untersuchen. Hier können falsche, fehlende oder überflüssige Verkehrsschilder, unverständliche Markierungen und gefährliche Schlaglöcher entdeckt werden. Gerade für Radfahrende können schon ein lockerer Pflasterstein oder ein schlecht abgesenkter Bordstein zu Unfällen führen.
§ 10: Drinks de ejne met?
Schaut man in die Kölner Verkehrsunfallstatistik, fallen pro Jahr 520 sogenannte Alleinunfälle mit Verunglückten ins Auge, viele aufgrund der Infrastruktur. Welche Probleme auftreten und wie sie von der Kommune ignoriert werden, kann man exemplarisch an den Tausenden unbearbeiteten Meldungen auf radar-online.net/koeln/ sehen. Dies ist ohne einen gewissen Kölsch-Pegel nur schwer zu ertragen.
§ 11: Do laachs de disch kapott!
Wenn die beinahe einzige Idee von Stadt und Polizei in dieser Situation das Verteilen von Warnwesten und Helmen an zu Fuß gehende und Radfahrende ist, dann wirkt das eher wie eine Verhöhnung der zahlreichen Schwerverletzten als ein Ansatz zur Lösung der Probleme.
Hintergrund
Wir haben gemeinsam mit anderen Fahrradaktivisten exemplarisch Verkehrsschauprotokolle für einige Straßen angefordert. Die Antwort war stets nahezu wortgleich:
„Seit Ablauf der Aktenaufbewahrungsfrist von 10 Jahren ist mit Mitkenntnis der Aufsichtsbehörde keine Verkehrsschau mehr in dem Bereich erfolgt. Daher kann ich Ihnen die gewünschten Unterlagen auch nicht zur Verfügung stellen.“
Auf die Anfrage zur Genehmigung des Ausbleibens von Verkehrsschauen hat die Stadtverwaltung nicht geantwortet. Die Bezirksregierung gab jedoch zur Frage nach einer Genehmigung zu Protokoll:
„Nein. Die Bezirksregierung Köln geht davon aus, dass Verkehrsschauen nach den Vorgaben der StVO durchgeführt werden.“
Wer selbst das Ergebnis einer Verkehrsschau beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung anfragen will, kann dies formlos über die Website fragdenstaat.de tun. Es reicht folgender Satz:
„Bitte lassen Sie mir das Protokoll der letzten Verkehrsschau aus der Musterstraße vorzugsweise in elektronischer Form zukommen.“