Umgestaltung der Kalker Hauptstraße
Vor mehr als 3½ Jahren wurden für die Kalker Hauptstraße Verbesserungen für den Umweltverbund sowie eine weitestgehende Befreiung vom motorisierten Verkehr beschlossen. Der ADFC Köln empfiehlt als Lösung eine stadtauswärtsführende Einbahnstraße.
Im Mai 2021 hat die Bezirksvertretung Kalk folgenden Beschluss gefasst:
"Die Verwaltung wird beauftragt [...] ein Konzept zu erarbeiten [...], wie die Kalker Hauptstraße (B55) zwischen Kapellenstraße und Kalk-Mülheimer-Straße vom Autoverkehr inklusive der angrenzenden Parkplätze durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. Fahrbahnverengung, Einbahnstraßenregelungen oder ähnliches weitestgehend befreit werden und die B55 auf eine alternative Strecke (Dillenburger Straße) verlagert werden kann. [...]
Die freiwerdenden Verkehrsflächen sollen dafür genutzt werden, Verbesserungen für die Verkehrstragenden des Umweltverbundes (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) zu erzielen und um die Aufenthaltsqualität in der Kalker Hauptstraße zu verbessern (z.B. durch mehr Grün und Bänke)."
In diesem Rahmen hat 2023 eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden, deren Ergebnisse das Anliegen dieses Beschlusses unterstützt hat.
Mögliche Varianten
Um die Kalker Hauptstraße weitestgehend vom Autoverkehr zu befreien, gibt es mehrere grundsätzliche Möglichkeiten.
- Eine Öffnung nur noch für den Fuß- und Radverkehr, Autos dürfen den Abschnitt nicht mehr befahren
- Eine Einbahnstraße
- Eine Verkehrsberuhigung durch Tempolimits und Fahrbahnverengungen
Aus Sicht des ADFC Köln ist die Einbahnstraße hier die sinnvollste und praktikabelste Lösung. Im Folgenden betrachten wir, wie eine Umsetzung als Einbahnstraße aussehen könnte. Dabei gehen wir auf die Vor- und Nachteile ein und umreißen, warum die Vorteile im Vergleich zu anderen Varianten deutlich überwiegen.
Kalker Hauptstraße als Einbahnstraße
Der betroffene Abschnitt zwischen Kalk-Mülheimer-Straße/Rolshover Straße (im Westen) und Kapellenstraße (im Osten) würde als Einbahnstraße mit Tempo 30 jeglichen Autoverkehr nur noch in Fahrtrichtung Osten, also stadtauswärts, zulassen. Der durch Entfall eines Parkstreifens und eines Fahrstreifens freiwerdende Platz wird neu aufgeteilt und kommt dem Fuß- und Radverkehr zugute. Der Busverkehr fährt, wie auch der Autoverkehr, nur noch stadtauswärts über die Kalker Hauptstraße, während er in der Gegenrichtung über die südlich parallel verlaufende Dillenburger Straße umgeleitet wird.
Im Querschnitt könnte die Aufteilung der Einbahnstraße wie folgt aussehen:
Im Vergleich zum aktuellen Straßenquerschnitt ergeben sich folgende Änderungen:
- Auf beiden Seiten einige Meter mehr Platz für Fußgänger:innen.
- Baulich geschützte Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen, mit 2,5 m breit genug, um auch andere Radfahrende überholen zu können. Im Vergleich zur aktuellen Situation eine erhebliche Verbesserung für Radfahrende.
- Entfall des KFZ-Fahrstreifens stadteinwärts, sowie Entfall der Parkplätze an der nördlichen Straßenseite. Verbleibende Parkplätze und Ladezonen entlang des KFZ-Fahrstreifens sind durch Poller, Pflanzkübel oder sonstige bauliche Elemente vom Radfahrstreifen getrennt, um illegales Abstellen von KFZ auf dem Radfahrstreifen sowie das Risiko von Dooring-Unfällen zu eliminieren.
Mit der Einbahnstraße ist eine Beibehaltung der drei Fußgängerampeln möglich. Diese könnten alternativ abgebaut und durch Fußgängerüberwege (“Zebrastreifen”) ersetzt werden. Auch könnten weitere Querungshilfen für den Fußverkehr eingerichtet werden. Dies wäre in einer T30-Zone oder in einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich gesetzlich nicht möglich. Ebenso wären hier keinerlei Radverkehrsanlagen wie Schutzstreifen, Radwege oder Radfahrstreifen erlaubt.
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