Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e. V.

Jedes einzelne Foto ist eine Aufgabe für die Kölner Behörden.

Weniger als drei Radwegparker pro Tag

Das Kölner Ordnungsamt verteilt mit 230 Mitarbeitern etwa eine Million Knöllchen im Jahr. Weniger als drei Knöllchen pro Tag betreffen dabei das Parken auf Radverkehrsinfrastruktur.

Radwege schaffen es nicht einmal in die Top 10 des Kölner Stadtanzeigers. Jedem, der mit offenen Augen durch unsere Stadt geht, ist dabei sofort klar, dass hier ein Ungleichgewicht herrscht. Lediglich gut zwölf Prozent der Vergehen behinderten andere Verkehrsteilnehmer. Dem Ordnungsamt geht es also primär darum, im bewirtschafteten Parkraum die Einnahmesituation für den klammen Stadthaushalt sicherzustellen. Verkehrssicherheit, insbesondere der Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern, hat ganz offensichtlich keine Priorität.

 

Fehlende Verfolgung von Falschparkern auf Geh- und Radwegen

Kölner Fahrradaktivisten haben im letzten Jahr das Foto-Blog Autogerechte Stadt erstellt, um Probleme in der Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr zu dokumentieren. Kölner Bürger haben dort Fotos eingereicht, die zeigen, dass der nachhaltige Verkehr nach wie vor nicht ernstgenommen wird in Köln. Die Wege für Fußgänger und Radfahrer werden hemmungslos zugeparkt. Kaum eine Baustelle ist korrekt beschildert. Die Infrastruktur selbst hat eklatante Mängel. Innerhalb der ersten zwölf Monate kamen so um die Tausend Fotos zusammen.

  • Halten und Parken auf Gehwegen und Radverkehrsinfrastruktur:
    Beschilderung, Information, konsequente Repression (Knöllchen, Abschleppen), Einrichtung und Durchsetzung von Lieferzonen
  • Falsche Baustellenbeschilderung:
    Durchsetzung der AGSF-Empfehlungen, Nachweis von RSA-95-Kenntnissen, Kontrolle, Bußgelder
  • Infrastrukturmängel:
    Sofortmaßnahmen bei schlechter Markierung, falscher Beschilderung oder Löchern im Radweg

Aber jedes einzelne Situation in den Fotos wäre auch durch die Behörde selbst erkennbar gewesen. Leider ist viel zu wenig Personal vorhanden und die Mitarbeiter werden nur in homöopatischen Dosen auf Radverkehrsinfrastruktur angesetzt. Die Denkweise, das Radfahrende um falschparkende Autos und Gefahrenstellen herum fahren und notfalls auch mal absteigen können, dominiert. Schlussendlich wird der Radverkehr nicht als ernsthafter Verkehr wahrgenommen.

Zuständigkeit der Polizei

Die Polizei hingegen kümmert sich fast gar nicht um Behinderungen des Radverkehrs. Falschparker auf Radverkehrsinfrastruktur sind aus Sicht der Polizei ruhender Verkehr. Prinzipiell ist es richtig, dass die Polizei nur für den fließenden Verkehr zuständig ist. Allerdings übersieht die Behörde hier, dass auch fahrender Radverkehr fließender Verkehr ist. Würde man Fahrräder auf der Fahrbahn parken, würde sich die Polizei plötzlich für diesen ruhenden Verkehr zuständig fühlen, wie Berliner Fahrradaktivisten nachgewiesen haben. Radwegschäden und falsche Baustellenbeschilderungen hingegen sollten Polizei in ihren regelmäßigen Verkehrsschauen auffallen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist. Oder werden diese etwa nicht durchgeführt?

Die Verfolgung von Falschparkern ist eine wichtige Aufgabe von Ordnungsamt und Polizei. Dies gilt insbesondere für die Behinderung von Fußgängern und Radfahrenden. Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Gefährdung von Teilnehmern des nachhaltigen Verkehrs. Es wird Zeit, dass die Behörden, diese Aufgabe erkennen und wahrnehmen.

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