Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e. V.

Foto: verenafotografiert.de

Radfahrstreifen am Aachener Weiher

Die Verwaltung hat einen Baubeschluss vorgelegt, welcher die Einrichtung eines Radfahrstreifens auf Höhe des Aachener Weihers stadteinwärts beschreibt.

Am 8. Dezember berät die Bezirksvertretung Innenstadt darüber, der Verkehrsausschuss trifft die finale Entscheidung in einer seiner nächsten Sitzungen. Die Initiative geht zurück auf Beschlüsse der Bezirksvertretung Innenstadt in den Jahren 2012 und 2015.

Die Vorlage betrifft den Abschnitt entlang des Aachener Weihers, auf dem wir am 16. Mai gemeinsam mit Agora Köln, Greenpeace Köln, Kidical Mass Köln, Radkomm, #RingFrei und dem VCD Köln für die kurzfristige Einrichtung einer Pop-up Bike Lane demonstriert haben.

Wir begrüßen den Baubeschluss und wünschen uns eine schnelle Umsetzung mit folgenden Änderungen:

1. Protection (I): Wir wünschen uns eine durchgehende physische Trennung des Radfahrstreifens vom KFZ-Verkehr („Protected Bike Lane“). In der Regel richtet die Verwaltung eine solche Trennung erst ein, wenn Fehlverhalten von KFZ-Führenden wie Falschparken und Halten auf dem Streifen keine andere Wahl zulässt. Wir schlagen vor, diese Logik umzukehren und das Sicherheitsbedürfnis der Radfahrenden diesmal an erster Stelle zu berücksichtigen. Die Trennung muss darüberhinaus so gestaltet sein, dass auch Kindern unter acht Jahren die StVO-konforme Benutzung ermöglicht wird.

2. Protection (II): Die Überleitung des Radverkehrs auf den Radstreifen muss gegen ein Überfahren durch den KFZ-Verkehr mit Pollern geschützt werden, damit Radfahrende auch bei schlechter Sicht, Laub oder Schnee sicher auf den Radstreifen wechseln können.

3. Tempo 30: Aus Gründen der Lärmbelastung und der Sicherheit muss Tempo 30 spätestens mit der Einrichtung des Radfahrstreifens eingeführt werden. Dies gilt auch, wenn der Streifen durch eine bauliche Trennung geschützt wird.

4. Die Überleitung darf nicht durch einen Poller eingeengt werden, da dies zu einer Behinderung des Verkehrsflusses führt und ein Risiko für sogenannte „Alleinunfälle“ darstellt.

5. Die Führung und Beschilderung des Zweirichtungsverkehrs vom westlichen Ufer des Weihers in Richtung Knoten Universitätsstraße/Innere Kanalstraße erscheint uns missverständlich und sollte geklärt werden.

Wir kritisieren, dass fünf Jahre nach der politischen Entscheidung wesentliche Beschlusspunkte nicht bearbeitet wurden. Die Qualität der Strecke leidet dadurch erheblich. Wir fordern die Verwaltung auf, zügig eine Vorlage für die nicht erledigten Abschnitte vorzulegen:

  • Der Radfahrstreifen soll kurz vor dem Eisenbahnring wieder auf das Hochbord geführt werden, an den drei KFZ-Spuren vor der Kreuzung Aachener/Moltkestraße wird festgehalten. Dies entspricht nicht unseren Vorstellungen einer nachhaltigen Planung, da der alte Radweg auf dem Hochbord schon jetzt nicht die notwendigen Kapazitäten aufweist und nicht den wachsenden Zahlen von Radfahrenden gerecht werden wird. Die Fortführung des Radfahrstreifens bis zur Moltkestraße und darüber hinaus bis zu den Ringen ist beschlossen und auch notwendig, um diese viel befahrende Route mit dem Fahrradnetz auf den Ringen zu verbinden.
  • Die Kreuzung der Moltkestraße muss für den Radverkehr sicherer gestaltet werden. Auch dies ist bereits beschlossen. Der Radstreifen sollte zurückgesetzt werden, so dass eine Sichtbeziehung zwischen dem rechtsabbiegenden KFZ- und Radverkehr hergestellt werden kann.
  • Die kreisförmige Umfahrung (das “Schweineohr”) muss wie beschlossen zurückgebaut werden. Die Querung stellt ein Risiko für die Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs dar. Das Schweineohr ist übrigens nicht im Programm zum Abbau freilaufender Rechtsabbieger enthalten. Gleiches gilt nach unseren Informationen für den Rechtsabbieger in der entgegengesetzten Fahrtrichtung.

Beschlussvorlage der Verwaltung vom 03.11.2020
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=97640

Pressemitteilung der Stadt Köln vom 03.11.2020
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/radfahrstreifen-auf-der-aachener-strasse-hoehe-aachener-weiher

Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 27.08.2015
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=53693

Pop-up Bike Lane 16.05.2020
https://www.facebook.com/adfckoeln/posts/4418649351493771

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