Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock
Stellungnahme des ADFC Köln zur Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen „Am Vorgebirgstor“ und „Raderthalgürtel“ durch Umwandlung der rechten Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Schutzstreifen
Wir fordern, bei der Umwandlung von Fahrspuren den Kölner Standard einzuhalten, der die Einrichtung eines Radfahrstreifens mit einer Breite von mind. 2,50m vorsieht. Es ist unverständlich, dass stattdessen lediglich Fahrradschutzstreifen mit 2m Breite vorgesehen sind, während der KFZ-Verkehr sogar einen großzügigen „Sicherheitstrennstreifen“ zwischen Fahrbahn und Parkflächen auf der Mittelinsel zugesprochen bekommt. Ist das Vermeiden von Unfällen zwischen Autos mehr wert als die Sicherheit des Radverkehrs? Auf diese Idee könnte man kommen, denn pro Fahrtrichtung erhält der KFZ-Verkehr 8,68 Meter des Querschnitts, während der Radverkehr sich mit zwei Metern begnügen muss, nicht einmal ein Viertel davon. Die von der Verwaltung alternativ vorgeschlagene Variante mit Fahrradschutzstreifen im Untermaß ohne ausreichenden Abstand ist aus unserer Sicht übrigens nicht einmal genehmigungsfähig.