Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Köln e. V.

Sicheres Fahrradfahren: mit dem Fahrradanhänger

Auch beim Fahrradfahren mit Anhänger sind einige Regeln zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Kinder zu beachten, welche in diesem Artikel beleuchtet werden.

Sicher fahren mit dem Fahrradanhänger

Ferienzeit und Sommerzeit ist Ausflugszeit mit der Familie. Hieß es früher rein ins Auto heißt es heute rauf aufs Rad, die Kleinen und das Picknick in den Anhänger, und Los geht’s.

Bei aller Vorfreude sind auch hier einige Regeln zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Kinder zu beachten. Mit einem Anhänger ändern sich die Fahreigenschaften des Fahrrads und erfordern ein angepasstes Fahrverhalten. Kurvenradien werden größer und Bremswege länger. Besonders beim Bergabfahren bzw. bei Brückenabfahrten schiebt der Anhänger von hinten nach. Wenn er ausbricht, kommt es unweigerlich zu schweren Stürzen. Vor der ersten Fahrt sollte man ihn voll beladen und an einem sicheren Ort vorsichtige Bremsversuche durchführen, um das Verhalten des Fahrradanhängers und des Fahrrades beim Bremsen kennen zu lernen.Das Fahrrad muss herstellerseitig für das Fahren mit einem Anhänger geeignet und freigegeben sein. Wichtige Betriebsvorausetzung ist ein stabiler Fahrradrahmen. Im ÖPNV ist die Anhängermitnahme meistens nicht erlaubt. Übrigens sind Fahrradanhänger nicht in jedem Land zugelassen. Informati-onen für die Reiseplanung findet man online beim ADFC.

StVO 

Die StVO für das Fahrradfahren gilt genauso auch für das Fahren mit Anhänger. So gelten z. B. die gleichen Regeln zur Fahrradwegebenutzungspflicht wie beim Fahrrad, solange der Anhänger nicht breiter als der Radweg ist. In diesem Fall darf man auf die Fahrbahn ausweichen. S-Pedelecs dürfen nicht mit einem Fahrradanhänger fahren, da sie als Kraftfahrzeuge eingestuft sind.

Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern StVZO § 67a

Ab einer Breite von 60 cm müssen Anhänger mit Reflektoren und Beleuchtung ausgerüstet sein, damit sie im Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen. Vorne müssen zwei weiße Strahler rechts und links angebracht sein, ab einer Breite von 80 Zentimetern müssen die beiden Strahler durch eine zusätzliche weiße Leuchte auf der linken Seite ergänzt werden. An der Rückseite müssen sich zwei rote Rückstrahler befinden, deren Formen definiert sind. Dreieckige Strahler sind nicht gestattet. Die Hänger benötigen bei Dunkelheit zudem eine rote Schlussleuchte, die links angebracht sein muss.Seitlich sind ebenfalls Reflektoren oder reflektierende Flächen gesetzlich vorgeschrieben. Die Verkehrssicherheit wird weiterhin gefördert, wenn an den Anhängern die gut sichtbaren Wimpel angebracht werden. Blinkende Leuchten an Anhängern sind in Deutschland verboten. 

Kinderfahrradanhänger

Nach § 21 StVO dürfen Kinder nicht älter als sieben Jahre sein. Eine Ausnahme bei den Altersgrenzen existiert nur bei den Kindern, die an einer Behinderung leiden. Die Person, die den Hänger per Rad zieht, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Maximal dürfen zwei Kinder in einem Fahrradanhänger befördert werden. Voraussetzung sind passende Sitze und Sicherungen, um z. B. zu verhindern, dass die Kinder in die Speichen der Räder greifen oder die Fahrbahn berühren können. Kinderanhänger sollten der Norm DIN EN 15918 entsprechen.

Oft stellt sich die Frage, ob das Kind im Fahrradanhänger einen Fahrradhelm tragen muss. Helmpflicht besteht in Deutschland weder für Fahrradfahrende oder für Passagiere im Kindersitz noch für die Fahrt im Fahrradanhänger. Kindersitze im Anhänger sind meist so gebaut, dass es eine Kopfstütze gibt und die Kinder eng angeschnallt werden können wie im Auto. Dann wäre ein Helm kontraproduktiv, da der Helm verhindern würde, dass das Kind den Kopf richtig anlehnen kann. Manche Kinder liegen auch gerne beim Fahren im Fahrradanhänger. Vor der ersten Tour mit den Kindern sollte man Probefahren und auf den richtigen und bequemen Sitz achten.

Tieranhänger

Gerade für große und schwere Hunde bieten sich entsprechend geeignete Fahrradlastenanhänger an. Hunde werden üblicherweise nicht angeschnallt. Deshalb muss der Anhänger ausbruchsicher gebaut sein. Man muss wissen, wie lange ein Hund es in einem Anhänger aushält. Neben den stabilen Anhängern werden auch klappbare Anhänger angeboten, um zu Hause im Stauraum Platz zu sparen. Davon ist abzuraten, da sie oft instabil und eher klapprig sind. Bevor die erste Tour startet, muss der Hund unbedingt an den Anhänger gewöhnt werden.

Lastenanhänger

Beim Beladen des Lastenanhängers ist darauf zu achten, dass der Schwerpunkt möglichst niedrig gehalten wird. Schwere Gegenstände gehören nach unten und hinten auf die Achse. Je höher der Schwerpunkt liegt, desto unruhiger ist das Fahrverhalten. Weniger beladene Lastenanhänger neigen beim Überfahren von Hindernissen oft zum Springen. Leichte Ladung wird durchgeschüttelt und kann evtl. sogar herausfallen. Personen dürfen in einem Lastenanhänger nicht transportiert werden. Unbedingt sind die Herstellerangaben des Anhängers und des Fahrrads zu beachten bzgl. der zulässigen Gesamtgewichte und der zulässigen Achslasten. Bei Unfällen wird dies überprüft.

Austauschkupplungen

Anhänger für verschiedene Aufgaben haben oft auch unterschiedliche Kupplungen. Wenn man mehrere davon besitzt, lohnt sich eine kleine Umrüstung der Hinterradachse. Sie ist auf den spezifischen Rahmen eingestellt, allen aber ist gemeinsam, dass sie mit einem Gewinde herausragen. Auf dieses Gewinde können nun bei Bedarf die für den Anhänger geeignete Kupplungen schnell aufgeschraubt werden. Unser Beispiel zeigt die Achse mit einer Croozer Kupplung und einer Weberkupplung. Der Wechsel dauert keine zwei Minuten.

Clemens Rott

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Sicheres Fahrradfahren

In einer kleinen Serie behandeln wir in unserer Zeitschrift fahrRAD! und hier auf unserer Website das sichere Radfahren von Empfehlungen zum Fahrverhalten bis zur Vermittlung von Regeln.

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