Kein öffentliches Interesse?
Immer wieder werden krasse Fälle motorisierter Gewalt von der Polizei nicht verfolgt oder durch die Staatsanwaltschaft aus angeblich fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt. Hier zwei Beispiele aus Pforzheim und Berlin.
Im Internet kursieren immer wieder Videos, die motorisierte Gewalt dokumentieren. Autofahrer überholen Radfahrende mit geringstem Abstand oder nehmen ihnen sehenderweise die Vorfahrt. In einigen Fällen ist hier gar durch Hupen oder Schlenker nach rechts eine Absicht erkennbar. Kampagnen zur Rücksichtnahme oder unsere Werbung für #anderthalbmeter Überholabstand verfangen in diesen Fällen nicht.
Ein besonders heftiges Video wurde vor zwei Wochen in Twitter gepostet. Der Benutzer @Natenom aus Pforzheim wurde mit wenigen Zentimetern Abstand auf einer Landstraße mit mutmaßlich 150 km/h überholt:
Es hat in diesem Fall nicht viel gefehlt, ein kleinster Schlenker um ein Schlagloch oder eine Windböe hätten zu seinem Tod führen können. Man würde nun meinen, dass ein Tötungsversuch für das zuständige Polizeipräsidium Karlsruhe Grund genug ist, eigene Ermittlungen anzustellen. Doch die Polizei verweigerte im konkreten Fall die Aufnahme einer Anzeige. Lediglich eine Ordnungswidrigkeit von 30 Euro konnte die Polizei hier erkennen.
Um eine Strafanzeige bei der Polizei aufgeben zu können, müsste es erst zu einer Sachbeschädigung oder Verletzung kommen, vorher wird die Polizei nicht tätig. Das Schlimme ist: Es handelt sich hier nicht um eine Ausnahme eines einzelnen unmotivierten Polizeibeamten, sondern leider um die gängige Praxis in vielen deutschen Polizeibehörden. Man stelle sich einmal vor, es wäre eine Schusswaffe anstelle eines Automobils als Tatwaffe verwendet worden. Wäre folgender Dialog in einer Polizeidienststelle denkbar?
„Auf mich wurde mit einer Schusswaffe geschossen.“
„Wurden Sie getroffen?“
„Nein, die Kugel ging wenige cm an meinem Kopf vorbei.“
„Haben Sie einen Sachschaden zu beklagen?“
„Nein.“
„Mussten Sie ausweichen?“
„Nein, der Schütze hat daneben geschossen.“
„Dann ist ja nichts passiert. Einen schönen Tag noch.“
Genau das ist aber im Falle motorisierter Gewalt Alltag. Es bleibt dem Radfahrenden der direkte Weg über einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft. Diese wird in aller Regel zuerst eine Beschreibung des Fahrers verlangen. Man beschreibe also mal den Fahrer des Autos, der einen gerade mit 150 km/h überholt hat, oder den Fahrer des SUV mit getönten Scheiben, der einen in der Stadt abgedrängt hat. Da es in Deutschland weder eine Halterhaftung gibt noch die Polizei bereit ist, Ermittlungen zum Fahrer anzustellen, hilft einen das Autokennzeichen hier nicht weiter.
Ein Fall aus Berlin
Eine radfahrende Polizistin der Berliner Polizei hatte hier bessere Chancen. Sie wurde von einer Autofahrerin drangsaliert, die mit Verstärkung eines Streifenwagens dann gestellt werden konnte. Die Polizistin hatte Zeugen, die Identität der Fahrerin war bekannt. Doch die Berliner Staatsanwaltschaft sah einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr als nicht gegeben an und stellte die Ermittlungen mangels öffentlichem Interesse ein:
Erst einem Schreiben der Vorsitzenden des ADFC Bundesverbands und des ADFC Berlin an den Justizsenator sowie zahlreichen Medienberichten nahm die Staatsanwalt die Ermittlungen wieder auf.
Im Ergebnis wurde die Autofahrerin zu 60 Tagessätzen und einem Fahrverbot verurteilt. Zu einer Einsicht seitens der Täterin führte die Strafe jedoch nicht, wie man der Presse entnehmen kann. Das es hier mal zu einer Verurteilung kam, ist sehr zu begrüßen. Doch nicht alle Radfahrenden haben diese Möglichkeiten.
Das öffentliche Interesse ist da!
Es ist zu hoffen, dass der Twitter-Benutzer @Natenom den Weg über den Strafantrag geht und die Staatsanwaltschaft sich die Frage stellt, ob sie bei einer Schussabgabe ein Verfahren ohne jegliche Ermittlung einstellen würde, denn nur sie kann Fußgänger und Radfahrer vor motorisierter Gewalt schützen. Das öffentliche Interesse ist in jedem Fall da, wie hunderte Kommentare und über 10.000 Videoaufrufe in Twitter zeigen.
Trauriges Update: Natenom wurde am 30. Januar 2024 auf einer Landstraße bei Pforzheim von einem Autofahrer bei einem Auffahrunfall von hinten gerammt und getötet.